Website für Werbeagenturen

Eine Werbeagentur verkauft keine Stunden und keinen Kanal-Mix, sondern eine Haltung, ein Handwerk und eine Handschrift. Markenaufbau, Kampagnen-Idee, Art-Direction, Copy, Design, Foto, Film, Motion, Sound - all das muss die eigene Website in wenigen Sekunden erkennen lassen, bevor sie über das erste Briefing entscheidet. Gleichzeitig ist die Webentwicklung selten die Kernkompetenz der Agentur - interne Builds auf WordPress-Basis mit Pagespeed im roten Bereich schaden dem Auftritt oft mehr als sie helfen. Wir bauen Websites für klassische Full-Service-Werbeagenturen, die Kreativ-Substanz zeigen, ohne dabei die eigenen Handwerks-Standards zu verraten: schnell, bildstark, strukturiert nach Case-Studies und Disziplinen, an UrhG-Nutzungsrechten und § 24 KSVG ausgerichtet vorbereitet.

Case-Study-Portfolio an § 24 KSVG ausgerichtet UrhG-Nutzungsrechte strukturiert Showreel-optimiert BFSG-konform

Werbeagentur vs. Marketing-Agentur - warum die Differenzierung auf Ihrer Website heute entscheidend ist

„Werbeagentur" und „Marketing-Agentur" werden im Sprachgebrauch häufig synonym verwendet, beschreiben aber zwei unterschiedliche Leistungs-Kerne, die Einkäufer:innen mittlerweile sehr genau unterscheiden. Eine Marketing-Agentur arbeitet typischerweise datengetrieben und strategisch-digital - Performance-Marketing (SEA, SEO, Social Ads), Funnel-Architektur, Analytics, B2B-Lead-Generation, Media-Planung. Eine Werbeagentur ist die klassische kreative Werkstatt: Markenstrategie und Positionierung, Kampagnen-Idee, Art-Direction, Copywriting, Design in Print und Digital, Produktion von Foto, Film, Motion und Sound, integrierte Kampagnen aus einer Hand. Beides sind valide, komplementäre Disziplinen; viele mittelständische Häuser kombinieren Teile von beidem. Für Ihre Website heißt das: Die Positionierung muss in einem Satz klarmachen, auf welcher Seite der Linie Sie stehen - und wo Sie über die Linie hinweg arbeiten.

In der Praxis ist dieser Unterschied deshalb so wichtig, weil Einkaufsabteilungen und Marketing-Leitungen in mittelständischen Unternehmen und Konzernen ihre Ausschreibungen zunehmend scharf kategorisieren. Eine Ausschreibung für „Kreativleitagentur Dachkampagne 2026" landet nicht bei SEO-Häusern, eine Ausschreibung für „Performance-Mediapartnerin für Paid Social DACH" landet nicht bei klassischen Kreativ-Werkstätten. Wenn die Agentur-Website suggeriert „Wir machen alles" - Branding, Media, Performance, SEO, CRM, E-Commerce, Social - sinkt die Short-List-Chance, weil das Profil unscharf wirkt. Eine starke Werbeagentur-Website benennt den Kern scharf (zum Beispiel: „integrierte Kreation und Produktion für mittelständische Marken im DACH-Raum") und markiert Partner-Grenzen sachlich (zum Beispiel: „Media-Buying in Partnerschaft mit spezialisierten Mediapartnern" oder „Performance-Kampagnen in Kooperation mit ausgewählten Media-Agenturen").

Die Konsequenz für die Informations-Architektur: Wir bauen die Website konsequent vom kreativen Kern aus. Die Startseite zeigt Positionierung, Leistungstiefe (welche Gewerke Sie im Haus haben - Kreativdirektion, Art-Direction, Text, Grafik, Motion, Sound, Film, Strategie) und drei bis sechs Hero-Cases. Die Leistungs-Ebene differenziert in Disziplinen, die Sie tatsächlich verantworten - Brand Strategy, Corporate Design, Kampagne, Text, Produktion, Digital, Print, Event. Die Case-Ebene macht die Arbeitsweise sichtbar. Nichts davon verlangt, dass Sie auf ein Thema wie Performance verzichten - es verlangt nur, dass die Darstellung den Schwerpunkt Ihrer Organisation abbildet, nicht den breitest-möglichen Marktversprechen-Teppich.

Leistungs-Portfolio, Case-Studies und Team als Struktur-Kern der Website

Das Leistungs-Portfolio einer Full-Service-Werbeagentur gliedert sich typischerweise in sechs bis acht Kern-Disziplinen, die jeweils eine eigene Unterseite verdienen. Brand Strategy und Positionierung beschreiben Marken-Analyse, Zielgruppen-Arbeit, Positionierungs-Workshops und Brand-Architektur. Corporate Design fasst Logo-Entwicklung, Wortmarke, Farbsystem, Typografie, Grafik-Standards und Guidelines zusammen - hier grenzen Sie sich sauber von reinen Grafikdesigner:innen ab, weil eine Agentur die Skalierung in Kampagnen mitdenkt. Kampagnen-Konzeption umfasst Integrated Campaign Big Idea, Kreativ-Brief, Mediastrategie und Umsetzungs-Architektur über Kanäle hinweg. Creative Production bündelt Foto, Film, Motion, 3D, Illustration, Sounddesign - das ist häufig der visuell stärkste Teil der Website. Text (Claim, Copy, UX-Writing, Content-Design) und Digital (Landing Pages, Microsites, Interactive-Experiences, Social-Content-Serien) komplettieren das Bild. Print- und Event-Disziplinen - Geschäftsausstattung, Broschüren, Plakate, Out-of-Home, Messe- und Event-Branding - gehören für viele Häuser weiterhin zum Kern-Angebot.

Case-Studies sind die inhaltliche Hauptwährung und verdienen strukturelle Priorität. Wir bauen ein Case-Study-Modul mit standardisierter Struktur - Kunde, Herausforderung, Idee, Umsetzung, Wirkung - und drei Sichtbarkeitsstufen: öffentlich (Kunde hat schriftlich freigegeben, Logo und Zahlen dürfen gezeigt werden), anonymisiert (Branche, Größenordnung und Ergebnis ohne Namensnennung) und intern (nur im Pitch-Deck, nicht auf der Website). Ein CMS mit Sichtbarkeits-Toggle pro Case verhindert unbeabsichtigte Veröffentlichungen - NDA-Verstöße und Co-Branding-Klagen sind in der Agentur-Welt ein reales Risiko. Jede öffentliche Case-Study bekommt eine eigene URL, Schema.org-CreativeWork-Markup, Open-Graph-Bilder und einen Freigabe-Workflow per Mail-Template, mit dem Sie vor Publikation die formale Zustimmung der Kundenkontakte dokumentieren. Die Case-Darstellung selbst arbeitet mit klaren Vorher-Nachher-Visuals, sachlichen Wirkungs-Kennzahlen und einem nüchternen Ton - „10x Umsatz in 30 Tagen"-Versprechen sind nach § 5 UWG angreifbar, wenn sie nicht belegbar sind, und verfangen bei erfahrenen Einkäufer:innen ohnehin nicht mehr.

Die Team- und Kultur-Darstellung ist in der Werbeagentur-Nische überdurchschnittlich wichtig, weil das Segment seit jeher stark personengetrieben arbeitet. Kreativ-Persönlichkeiten - Kreativdirektion, Executive Creative Director, Head of Art, Head of Copy, Strategy Lead - tragen einen erheblichen Teil des Vertrauensaufbaus. Wir bauen eine Team-Sektion mit echten Porträts (kein Stock), Rollen, fachlichen Schwerpunkten, LinkedIn-Verlinkung und optional einer Detail-Seite pro Schlüssel-Person: Werdegang, Publikationen, Vorträge, Lehraufträge (Miami Ad School, Berghs, ADC-Kurse), Auszeichnungen. Hier ist es wichtig, mit Awards sachlich umzugehen - ADC, Cannes Lions, D&AD, Red Dot, German Brand Award, DDC, Effie - und nur Auszeichnungen zu benennen, die belegbar und aktuell sind, weil Begriffe wie „preisgekrönt" ohne konkreten Beleg schnell in die Nähe irreführender Werbung nach § 5 UWG rücken.

Methodik und Prozess transparent zu machen, senkt Reibung im Vertrieb. Eine Seite „Wie wir arbeiten" bildet das Projekt-Dreieck Briefing → Research/Insight → Konzept → Kreation → Produktion → Launch → Erfolgsmessung ab, mit realistischen Zeitachsen (zwei bis vier Wochen pro Standard-Phase), typischen Korrektur-Schleifen, Freigabe-Logik über Figma, Frame.io oder Ziflow und einer klaren Rechte-Übergabe am Projektende. Verbands-Mitgliedschaften - GWA, BVDW, ADC, DDC - und Rankings (HORIZONT, W&V, New Business, LEADStudie) werden sachlich benannt, soweit sie aktuell und verifizierbar sind; Jahreszahlen gehören dazu, weil historische Listenplätze ohne Kontext-Jahr als irreführend gewertet werden können.

Rechtsrahmen einer Agentur-Website: KSVG, UrhG, UWG, HWG/LMIV, DSGVO, KUG

Werbeagenturen arbeiten an der Schnittstelle mehrerer Rechtsrahmen gleichzeitig, und eine saubere Agentur-Website spiegelt das in ihrer Informations-Architektur. Der erste Rahmen ist das KSVG: Werbeagenturen gelten nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KSVG als typische Verwerter - „Unternehmen mit Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte" - und sind gegenüber der Künstlersozialkasse abgabepflichtig, sobald sie selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen regelmäßig beauftragen (Grafiker:innen, Illustrator:innen, Texter:innen, Fotograf:innen, Videograf:innen, Webdesigner:innen, Animations-Artists, Sounddesigner:innen). Der Abgabesatz beträgt 2026 5,0 % auf die Summe aller an Freelancer gezahlten Honorare (jährliche Festlegung per KSK-Abgabesatzverordnung, Bekanntmachung im Bundesanzeiger); gemeldet wird bis zum 31. März des Folgejahres, geprüft im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Auf der Website ist das ein an § 24 KSVG ausgerichtet organisiert formuliertes Qualitäts-Signal: Eine kurze Passage - meist im Zusammenarbeits- oder FAQ-Bereich - macht sichtbar, dass die Agentur KSK-konform arbeitet, ohne daraus eine steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Einzelfall-Beratung zu machen.

Der zweite Rahmen ist das Urheberrecht. Werke, die in der Agentur entstehen - Logos, Claims, Layouts, Texte, Fotos, Videos, Jingles - sind urheberrechtlich geschützt; Urheber nach § 7 UrhG ist immer die natürliche Person. Die Agentur erwirbt Rechte von angestellten Kreativen über § 43 UrhG in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und von Freelancer:innen über vertragliche Rechteeinräumung. Was an den Kunden weitergegeben wird, ist ein Nutzungsrecht nach § 31 UrhG - einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenzt (§ 31 Abs. 1 S. 2 UrhG). Die Zweckübertragungsregel nach § 31 Abs. 5 UrhG ist dabei die wichtigste Faustformel: Im Zweifel werden nur Rechte übertragen, die für den konkreten Vertragszweck erforderlich sind. Das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG) bleibt grundsätzlich bei der urhebenden Person. Auf der Website bauen wir dafür eine an UrhG-Nutzungsrechte-Systematik orientiert vertraglich geregelte Rechte-Matrix - Nutzungsart (Print, Digital, OOH, TV/Radio, Social organisch, Paid Ads, intern/extern), räumliche Reichweite (DACH, EU, weltweit), Laufzeit (ein Jahr, drei Jahre, unbefristet/Buyout), einfach oder ausschließlich - die in Angeboten und auf einer Zusammenarbeits-Seite sichtbar wird. Die Marken-Anmeldung beim DPMA oder EUIPO unterstützen Sie in Vorrecherche und strategischer Gestaltung; die formale Anmeldung als Vertreter:in Dritter bleibt Markenanwält:innen vorbehalten (§ 2 RDG, §§ 10 ff. PAO).

Der dritte Rahmen ist das UWG - gleich in doppelter Hinsicht. Die von der Agentur produzierten Werbeinhalte müssen an § 5 UWG (Irreführung) und § 5a Abs. 4 UWG (Kennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation) orientiert gestaltet sein; vergleichende Werbung nach § 6 UWG ist zulässig, wenn sie sachlich, objektiv, nachprüfbar und ohne Verwechslungsgefahr auf wesentliche Eigenschaften Bezug nimmt. § 7 UWG (Belästigung) greift bei unverlangter E-Mail-, Telefon- und Fax-Werbung. Die Agentur trägt dabei eine Mitverursachungs-Verantwortung (BGH-Rechtsprechung, GRUR). Bei Kunden aus Healthcare greift zusätzlich das HWG - § 11 HWG beschränkt Werbung gegenüber Laien (keine Laienwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, keine Krankengeschichten-Werbung, keine Heilungs-Versprechen). Bei Food-Kunden greifen LMIV (§ 3 Irreführungsverbot) und die HCVO (EG-Verordnung 1924/2006, nur zugelassene Health-Claims). Auf der Website positionieren wir das an § 5 und § 6 UWG orientiert beraten als Methodik-Element: Briefing-Review, Belegbarkeits-Check für Zahlen-Claims, Kennzeichnungs-Standards für Ads und Influencer-Formate. Die Grenze zur Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG ziehen wir sauber - die finale juristische Einzelfall-Prüfung bleibt Aufgabe der Vertrauenskanzlei oder einer Markenanwalts-Kanzlei.

Der vierte Rahmen ist die DSGVO in Kombination mit dem AGG und dem KUG. Tracking-Implementierung auf Kampagnen-Landingpages (Meta-Pixel, Google Tag, LinkedIn Insight Tag, TikTok Pixel), Consent-Management (Usercentrics, Cookiebot, OneTrust) und CDP-Anbindung (Segment, Tealium) sind Agentur-Kernleistungen; datenschutzrechtlich Verantwortlicher bleibt nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO der Kunde, die Agentur tritt typischerweise als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf - der AVV wird direkt zwischen Ihnen und Ihren Kunden geschlossen. Casting- und Stellen-Ausschreibungen müssen AGG-konform formuliert sein (m/w/d, Altersgrenzen nur bei sachlicher Rechtfertigung, neutrale Eigenschaftsmerkmale); bei Gehalts-Transparenz greift ab 2026 die verschärfte Entgelttransparenz (EU-Richtlinie 2023/970). Bei Model-Casting und Mitarbeiter-Shootings verlangt § 22 KUG schriftliche Einwilligungen vor dem Werbe-Einsatz; bei Minderjährigen zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Website stellt das an Art. 28 und Art. 32 DSGVO ausgerichtet dokumentiert in einer strukturierten Compliance-Passage dar - mit klaren Rollen-Abgrenzungen, aber ohne stellvertretende Einzelfall-Beratung.

Agentur-Marketing, Content-Strategie und B2B-Vertrieb über die Website

Werbeagenturen haben im Selbst-Marketing ein paradoxes Problem: Sie verkaufen anderen Unternehmen Sichtbarkeit, nehmen sich im eigenen Haus aber selten konsequent die Zeit, ihre eigene Sichtbarkeits-Strategie sauber umzusetzen. Die eigene Website ist dafür das zentrale Werkzeug - nicht, weil sie ersetzt, was LinkedIn, Instagram, Behance, Dribbble und Vimeo an Reichweite leisten, sondern weil sie der einzige Ort ist, an dem Sie Gespräche strukturieren, Filter einziehen und Budget-Range-Signale setzen können, ohne algorithmisch reguliert zu werden. Eine starke Werbeagentur-Website arbeitet deshalb mit einer klaren Content-Zweiteilung: Hero-Content auf Portfolio-Plattformen (Behance- und Dribbble-Showcases, Vimeo-Reels, Instagram-Highlights), Tiefen-Content auf der eigenen Domain (Case-Studies mit Kontext, Disziplinen-Pillar-Pages, Insights-Beiträge) - beide verlinkt, keiner dupliziert.

LinkedIn ist in der B2B-Agentur-Welt der dominierende Akquise-Kanal. Die Website muss dafür LinkedIn-ready sein: LinkedIn Insight Tag für Conversion-Tracking, strukturierte Open-Graph-Bilder im 1200×627-Format mit Agentur-Branding, eine klare Company-Page-Verlinkung von Team- und Kultur-Sektion, Beitrags-Formate, die aus einem Blog-Post eine gut teilbare LinkedIn-Story machen. Für Agenturen mit aktivem Content-Sales empfehlen wir zusätzlich LinkedIn-Ads-Conversion-Tracking mit Server-Side-Setup (GTM Server Container), damit iOS-Traffic und Safari-ITP-beeinträchtigter Traffic sauber attribuiert werden. Der Insights- oder Magazin-Bereich auf der Website ist dabei kein literarisches Tagebuch, sondern eine thematische Investition: Fachlich dichte Beiträge (Deep-Dives zu Branding-Frameworks, Analysen zu Kampagnen-Mechaniken, Hintergrundtexte zu Regulatorik-Themen wie KSVG-Reform oder EU-AI-Act in Werbeproduktion) bauen Autorität und ziehen qualifizierten Traffic, der auf LinkedIn weitergegeben wird.

Agentur-Rankings - HORIZONT-Agenturranking, W&V-Jahresranking, New Business, LEADStudie - werden sachlich und nur bei aktuellen, nachweisbaren Platzierungen genannt; Jahresangabe gehört immer dazu. Verbands-Mitgliedschaften (GWA, BVDW, ADC, DDC, DMV) sind ein stilles, aber wirksames Reife-Signal - eine kleine, typografisch zurückhaltende Footer- oder „Über uns"-Zeile mit den tatsächlich aktiven Mitgliedschaften reicht meist. Auszeichnungen werden in Case-Studies kontextualisiert gezeigt („Kampagne XY, ADC Shortlist 2025, Kategorie Print"), nicht als allgemeiner „Award-Winning Agency"-Aufkleber, der unter § 5 UWG kritisch gelesen werden kann, wenn er generisch über die ganze Agentur wirkt. Und: Thought Leadership - Vorträge, Lehraufträge, Publikationen einzelner Schlüssel-Personen - gehört in Team-Detail-Seiten und Blog-Archivseiten, nicht auf die Startseite, weil sie dort zu Unruhe führt und den Kreativ-Kern der Kommunikation verwässert.

Technik, Showreel-Auslieferung und lokale Sichtbarkeit

Eine Werbeagentur wird an ihrer eigenen Website technisch gemessen - und das gnadenlos, weil die Branche sich selbst als Qualitäts-Maßstab verkauft. Wir bauen mit Astro und Tailwind auf einer Architektur, die standardmäßig Lighthouse-Werte von 95+ in allen Kategorien erreicht, unter 100 kb initial JavaScript bleibt und die Core Web Vitals in allen Messpunkten komfortabel bestanden hat. Bilder - Hero-Shots, Stills aus Kampagnen, Team-Porträts - werden in WebP und AVIF mit passenden Breakpoints ausgeliefert und unterhalb des Falzes lazy geladen. Hero-Loops und kurze Motion-Elemente auf der Startseite werden als stille, stark komprimierte MP4- oder WebM-Dateien (H.265/AV1, unter 2 MB, fünf bis fünfzehn Sekunden, Poster-Fallback) eingebunden, damit die Ladezeit auch auf 4G-Smartphones unter einer Sekunde bleibt. Full-Showreels und längere Kampagnen-Filme laufen als Vimeo- oder YouTube-Embed mit sauberer Player-Konfiguration (kein Autoplay mit Ton, reduzierte Branding-Overlays bei Vimeo Plus/Pro, privacy-enhanced YouTube-Embed oder Vimeo DNT-Flag zur DSGVO-Orientierung).

BFSG-Konformität (seit 28. Juni 2025 in Kraft) ist auf Agentur-Websites doppelt relevant - rechtliche Pflicht und fachlicher Anspruch zugleich. Wir setzen WCAG 2.1 AA in allen Komponenten um: semantische Landmarks, korrekte Heading-Hierarchie, Kontrastwerte über 4.5:1 in allen relevanten Paarungen, fokus-sichtbare Interaktionselemente, Screenreader-gerechte Formulare, Bewegungs-reduzierte Varianten für Prefers-Reduced-Motion. Accessibility wird nicht aufgesetzt, sondern in der Komponenten-Architektur angelegt - was sich besonders bei bildstarken Case-Study-Seiten bewährt, die sonst schnell Accessibility-Schulden ansammeln. Hosting läuft auf Vercel in der EU-Region Frankfurt, Schriften werden subset-reduziert und lokal gehostet, Analytics läuft standardmäßig über Vercel Web Analytics ohne Cookie-Layer; alternativ binden wir Plausible oder Matomo serverseitig ein.

Lokale und fachliche Sichtbarkeit werden in der Werbeagentur-Nische sehr konkret eingekauft. Typische Suchanfragen - „Werbeagentur [Stadt]", „Kreativagentur [Stadt]", „Branding-Agentur [Stadt]", „Full-Service-Werbeagentur [Branche]", „Corporate Design [Stadt]" - verlangen eine Mischung aus Geo-Signalen und fachlicher Tiefe. Wir optimieren das Google Business Profile mit primärer Kategorie „Werbeagentur", passenden Sekundär-Kategorien („Grafikdesigner", „Marketingberatung" falls einschlägig), sauberen NAP-Daten und regelmäßiger Beitrags-Rotation. Auf der Website arbeiten wir mit strukturierten Daten nach Schema.org (AdvertisingAgency als Subtyp von LocalBusiness, CreativeWork-Markup für Case-Studies, FAQPage für den FAQ-Block, Review-Markup für Testimonials), mit Topical-Authority-Strukturen für die Haupt-Disziplinen (eine Pillar-Page pro Disziplin, 2.500-3.500 Wörter, flankiert von Cluster-Artikeln) und mit LinkedIn-freundlichen Open-Graph-Bildern (1200×627 px, mit Agentur-Branding), die Corporate-Content-Sharing unterstützen.

Das Projekt-Anfrage-Formular ist der zentrale Konversions-Baustein. Wir binden - wenn gewünscht - unser optional beauftragbares Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung ein: serverseitige Eingabeprüfung, Honeypot gegen Bots, Rate-Limit, Versand per sicherer SMTP-Verbindung über Ihr Firmen-Postfach. Die Felder sind bewusst strukturiert - Branche, grobe Budget-Range, Zeitrahmen, aktuelle Herausforderung, gewünschte Deliverables, Zeitpunkt des gewünschten Erstgesprächs -, damit Sie von der ersten Minute an qualifizierte Leads filtern können. Keine Datei-Uploads: Briefings, Strategie-Papiere und CI-Dokumente sind typischerweise vertraulich und gehen nach dem Erstkontakt über Ihren etablierten Weg (sichere Cloud-Freigabe, Cryptshare, verschlüsselter Mail-Anhang, geschützter Google-Drive-Link). Wer ein Termin-Widget bevorzugt, bekommt Calendly, Cal.com oder Microsoft Bookings als iFrame oder Button-Link - der Vertrag und die Auftragsverarbeitung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Anbieter. Projektmanagement und Freigabe-Workflows bauen wir nicht nach - Asana, Monday.com, Figma, Frame.io, Ziflow, Bynder und Frontify sind Industrie-Standard, und wir verlinken oder betten sie bei Bedarf ein, statt ein eigenes Client-Portal zu duplizieren.

Häufige Fragen zur Website für Werbeagenturen

Werbeagentur oder Marketing-Agentur - wie differenzieren wir das auf der Website, ohne die eine Disziplin gegen die andere auszuspielen?

Die Begriffe werden im Markt oft synonym benutzt, stehen in der Praxis aber für zwei verschiedene Leistungs-Kerne. Eine Marketing-Agentur arbeitet typischerweise datengetrieben und strategisch-digital - Performance-Kanäle (SEA, SEO, Social Ads), Funnel-Architektur, Analytics, Lead-Gen, Media-Steuerung. Eine Werbeagentur ist die klassische kreative Werkstatt - Markenstrategie, Konzeption, Art-Direction, Copywriting, Design (Print + Digital), Produktion (Foto, Film, Motion, Sound) und integrierte Kampagnen aus einer Hand. Beides sind valide und nebeneinander wichtige Disziplinen; viele Häuser kombinieren Teile davon. Auf Ihrer Website differenzieren wir das klar, ohne Abwertung des jeweils anderen Profils: Eine Positionierungs-Startseite benennt die Kreativ-Kernleistung in einem Satz, die Leistungs-Sektion zeigt, welche Produktionstiefe Sie tatsächlich im Haus haben (Art-Direction, Text, Grafik, Motion, Sound, Film) und wo Sie mit spezialisierten Partnern arbeiten (Media-Buying, Influencer-Reach, technische SEO-Audits). Das macht das Angebot für Einkäufer:innen lesbar und verhindert Erwartungs-Drift im Erstgespräch.

Wie sprechen wir die KSK-Abgabepflicht nach § 24 KSVG auf der Website sachlich an, ohne sie zum Hauptthema zu machen?

Werbeagenturen gelten nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KSVG als typische „Unternehmen mit Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte" und sind damit abgabepflichtig gegenüber der Künstlersozialkasse, wenn sie selbstständige Künstler:innen oder Publizist:innen - Grafiker:innen, Illustrator:innen, Texter:innen, Fotograf:innen, Videograf:innen, Webdesigner:innen, Animations-Artists, Sounddesigner:innen - beauftragen. Der Abgabesatz liegt 2026 bei 5,0 % auf alle Freelancer-Honorare (jährliche Festlegung per KSK-Abgabesatzverordnung, Bekanntmachung im Bundesanzeiger); gemeldet wird jährlich bis zum 31. März für das Vorjahr. Prüfungen laufen über die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsprüfung, rückwirkende Nachforderungen sind bis zu fünf Jahre, bei Vorsatz länger möglich. Auf der Website positionieren wir das an § 24 KSVG ausgerichtet organisiert als Qualitäts- und Partnerschafts-Signal: Eine kurze Passage in der Agentur- oder Zusammenarbeits-Seite macht sichtbar, dass die Agentur ihre Freelancer-Honorare KSK-konform meldet - das ist für erfahrene Einkäufer:innen ein sofort lesbares Reife-Merkmal. Die konkrete Abgabe-Rechnung, die Jahresmeldung und die Prüfungsvorbereitung bleiben Aufgabe Ihrer Steuerberatung; im Zweifel verweisen wir auf eine KSK-Fachberatung.

Wie stellen wir das Modell der Nutzungsrechte (UrhG) transparent in Angeboten und auf der Website dar?

Die Werke, die in Ihrer Agentur entstehen - Logos, Claims, Layouts, Texte, Fotos, Videos, Jingles - sind urheberrechtlich geschützt; Urheber ist nach § 7 UrhG immer die natürliche Person, die das Werk schafft. Die Agentur erwirbt die Rechte von angestellten Kreativen im Rahmen von § 43 UrhG in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag und von Freelancer:innen über eine vertragliche Rechteeinräumung. Was Sie dem Kunden weitergeben, ist ein Nutzungsrecht nach § 31 UrhG - entweder einfach (nicht exklusiv) oder ausschließlich (exklusiv, mit oder ohne eigene Nutzungs-Befugnis der Agentur), räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenzt (§ 31 Abs. 1 S. 2 UrhG). Die Zweckübertragungsregel nach § 31 Abs. 5 UrhG bedeutet im Zweifel: Übertragen wird nur, was für den konkreten Vertragszweck erforderlich ist - alles darüber hinaus muss ausdrücklich benannt sein. Das Recht auf Namensnennung (§ 13 UrhG) bleibt bei der urhebenden Person, kann aber vertraglich modifiziert werden. Auf der Website bauen wir eine an UrhG-Nutzungsrechte-Systematik orientiert vertraglich geregelte Darstellung - typischerweise eine Nutzungsrechte-Matrix im Angebot und auf einer Zusammenarbeits-Seite: Nutzungsart (Print, Digital, OOH, TV/Radio, Social organisch, Paid Ads, intern/extern), räumliche Reichweite (DACH, EU, weltweit), Laufzeit (ein Jahr, drei Jahre, unbefristet/Buyout) und die Frage, ob die Rechte einfach oder ausschließlich sind. Die Einzelfall-Gestaltung der Vertragsklausel gehört zum Produktionsvertrag und gegebenenfalls zu einer Medienrechts-Kanzlei; wir strukturieren die Darstellung, treffen aber keine rechtliche Einzelfall-Einordnung.

Wie positionieren wir die Beratung zu UWG-konformen Claims und vergleichender Werbung - ohne in Rechtsberatung zu rutschen?

Werbeagenturen tragen bei der Gestaltung von Claims, Headlines, Superlativen und vergleichenden Aussagen eine Mitverursachungs-Verantwortung - die Rechtsprechung (BGH, GRUR) rechnet die Agentur bei Wettbewerbsverstößen regelmäßig dem Kunden zu. Relevante Vorschriften sind § 5 UWG (Irreführungsverbot), § 5a Abs. 4 UWG (Kennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation, einschlägig bei Influencer-Kooperationen und Native Ads), § 6 UWG (Vergleichende Werbung - zulässig bei sachlicher, objektiver, nachprüfbarer Bezugnahme auf wesentliche Eigenschaften, ohne Verwechslungsgefahr) und § 7 UWG (Belästigung, zum Beispiel unverlangte E-Mail- oder Telefon-Werbung). Auf Ihrer Website positionieren wir das als Beratungsleistung Ihrer Agentur: Wir strukturieren eine Unterseite oder FAQ-Passage, die an § 5 und § 6 UWG orientiert beraten Ihr internes Prüfprozedere beschreibt - Briefing-Review auf Superlative, Belegbarkeits-Check für Zahlen-Claims, Kennzeichnungs-Standards für Ads und Influencer-Spots, vergleichende Werbung nur bei nachweisbarer Sachlichkeit. Die Grenze zur Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG ziehen wir bewusst: Die Agentur prüft kreativ und erfahrungsgestützt, die finale juristische Einzelfall-Bewertung von Claims, Marken-Kollisionen und Abmahnrisiken erfolgt durch Ihre Vertrauens-Kanzlei oder eine Markenanwalts-Kanzlei - das wird auf der Website sprachlich sauber abgebildet, damit kein Eindruck einer stellvertretenden Rechtsberatung entsteht.

Wie kommunizieren wir AGG, DSGVO und die Rollen bei Tracking-Implementierung und Casting auf der Website?

In Kampagnen berühren Sie regelmäßig drei Rechtsfelder parallel. Erstens das AGG: Stellen- und Casting-Ausschreibungen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein (m/w/d, Altersangaben nur bei sachlicher Rechtfertigung, neutrale Eigenschafts-Bezeichnungen), bei Gehalts-Transparenz ist die Entgelttransparenz-Richtlinie (Entgelttransparenzgesetz, ab 2026 verschärft durch die EU-Richtlinie 2023/970) zu beachten. Zweitens die DSGVO bei Tracking-Setup von Kampagnen-Landingpages und Web-Properties des Kunden: Wir beraten und implementieren Consent-Layer (Usercentrics, Cookiebot, OneTrust), Tracking-Pixel (Meta, Google, LinkedIn, TikTok), Server-Side-Tagging (GTM Server Container) und CDP-Anbindungen (Segment, Tealium) - datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO bleibt aber der Kunde; die Agentur tritt typischerweise als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf, der AVV wird zwischen Ihnen und Ihren Kunden geschlossen. Drittens das Bildnisrecht nach § 22 KUG bei Model-Casting: Ohne schriftlichen Model-Release kein Werbe-Einsatz, bei Minderjährigen Einwilligung der Erziehungsberechtigten; die Einwilligung muss auf die konkrete Nutzung bezogen sein. Auf der Website stellen wir das als strukturierte Compliance-Sektion dar - an Art. 28 / Art. 32 DSGVO ausgerichtet dokumentiert, mit klaren Rollen-Abgrenzungen (wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter, wer Urheber, wer Einwilligungs-Geber) und einer verlinkten Checkliste für den Briefing-Start. Die rechtliche Einzelfall-Einordnung bleibt bei Ihrer Kanzlei beziehungsweise beim Datenschutzbeauftragten des Kunden.

Was kostet eine Website für eine Werbeagentur?

Starter ab 599 EUR netto einmalig plus Wartung ab 59 EUR netto monatlich für eine Agentur-Website mit Positionierungs-Startseite, Leistungs-/Disziplinen-Seiten (Brand, Kampagne, Design, Text, Produktion), Case-Studies, Team- und Kultur-Sektion und einem strukturierten Projekt-Anfrage-Formular. Optionale Erweiterungen (separater Auftrag): Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung, Case-Study-Modul mit drei Sichtbarkeitsstufen (öffentlich, anonymisiert, intern) und Freigabe-Workflow, Detail-Seiten für Kreativ-Personen (Kreativdirektion, Art-Direction, Text, Strategie), Showreel- und Motion-Einbindung über Vimeo oder YouTube, Blog/Insights-Bereich sowie Einbindung eines Termin- oder Briefing-Widgets (Calendly, Cal.com, Microsoft Bookings) per iFrame oder Button-Link. Ein eigenes Client-Portal mit Projekt-Status, Freigabe-Workflows, Digital-Asset-Management, Abrechnungs-/Rechnungs-Funktionen oder Zeiterfassung bauen wir nicht - dafür nutzen Sie Asana, Monday.com, Figma, Frame.io, Ziflow, Bynder, Frontify, MOCO, awork, DATEV Unternehmen online, sevDesk oder lexoffice, die wir bei Bedarf verlinken oder per Widget einbinden. Details im 30-Minuten-Erstgespräch.

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