Website für Social-Media-Agenturen

Eine Social-Media-Agentur verkauft keinen Kanal-Mix und keine Feed-Ästhetik, sondern Plattform-Kompetenz, Creator-Netzwerk und messbare Performance auf Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest, Meta und den neuen Spielfeldern Threads, BlueSky und X. Genau das muss die eigene Website in wenigen Sekunden zeigen - Ihre Plattform-Schwerpunkte, Ihre Reporting-Tiefe, Ihre Creator-Beziehungen und Ihre Haltung zur Influencer-Kennzeichnung nach § 5a Abs. 4 UWG und BGH I ZR 174/21. Wir bauen die technische Substanz für Agenturen, die sich klar abgrenzen wollen - von klassischen Werbeagenturen (Brand, TV, OOH, § 24 KSVG-Fokus) und breit aufgestellten Marketing-Agenturen (SEO, SEA, E-Mail, Content, PR). Schnell, bildstark, an DSA VO (EU) 2022/2065, DSGVO und § 25 TDDDG ausgerichtet vorbereitet.

Plattform-spezialisiert an § 5a UWG + BGH I ZR 174/21 ausgerichtet DSA-orientiert UrhG-Nutzungsrechte strukturiert BFSG-konform

Social-Media-Agentur vs. Werbeagentur vs. Marketing-Agentur - Positionierung der eigenen Website

Die Begriffe „Social-Media-Agentur", „Werbeagentur" und „Marketing-Agentur" werden im Markt häufig austauschbar benutzt, beschreiben aber drei sehr unterschiedliche Leistungs-Kerne, die erfahrene Einkäufer:innen inzwischen scharf unterscheiden. Eine klassische Werbeagentur ist die integrierte Kreativ-Werkstatt - Markenstrategie, Kampagnen-Idee, Art-Direction, Copy, Film, Foto, Motion, Sound, Out-of-Home, TV, Print, mit § 24 KSVG-Abgabepflicht und urheberrechtlicher Rechteverwaltung als zentralem Compliance-Kern. Eine Marketing-Agentur arbeitet datengetrieben und breit - SEO, SEA, E-Mail, Content, PR, Automation, häufig ergänzt um Performance-Komponenten und CRM-Integration. Eine Social-Media-Agentur positioniert sich in einer dritten, plattform-spezialisierten Nische: Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest, Snapchat, X und die jüngeren Plattformen Threads und BlueSky sind keine Nebenschauplätze, sondern der eigentliche Leistungs-Kern. Dazu kommen Creator- und Influencer-Management, Community-Management, Paid Social und ein Reporting-Ökosystem, das sich deutlich von klassischem Mediaplanung-Reporting unterscheidet.

Für Ihre Website heißt das: Die Positionierung muss in einem Satz klarmachen, in welchem Plattform-Universum Sie dominieren, welche Kampagnen-Typen Sie verantworten (Always-on-Content, Launch-Kampagne, Influencer-Integration, Performance-Paid, UGC-Skalierung) und welche Branchen Sie abdecken (E-Commerce, B2B-Tech, SaaS, Beauty, Fashion, Food, Automotive, Dienstleister, Gastronomie). Genau dort trennen sich erfahrene Einkaufsprozesse von ungefilterten Anfragen. Eine Ausschreibung für „Instagram-Launch-Kampagne im Beauty-Segment, Q2 2026, DACH" landet nicht bei Full-Service-Werbeagenturen und nicht bei klassischen Performance-Shops - sie landet bei Social-First-Häusern mit nachweisbarer Plattform-Tiefe. Eine Website, die „wir machen alles" signalisiert (Social, SEO, SEA, Branding, E-Mail, Print), wird in dieser Kategorie systematisch aussortiert.

Die Konsequenz für die Informations-Architektur Ihrer Agentur-Website: Wir bauen sie konsequent vom Plattform-Kern aus. Die Startseite zeigt Positionierung, Plattform-Schwerpunkte (mit echten Logos und Service-Tiefe je Plattform), drei bis sechs Hero-Cases und ein klares Signal, auf welcher Seite der Linie Sie stehen. Die Leistungs-Ebene differenziert die Kern-Bausteine - Strategie, Content-Produktion, Community-Management, Paid-Social-Ads, Influencer- und Creator-Management, Analytics und Reporting - in eigene Unterseiten mit Methodik, Tool-Stack und typischer Projekt-Struktur. Die Plattform-Ebene (eine Unterseite pro Haupt-Plattform) macht sichtbar, wo Sie aktiv operieren und wo Sie mit spezialisierten Partnern arbeiten. Keine Baukasten-Kategorien, sondern ein Auftritt, der Ihre tatsächliche Organisation abbildet.

Leistungs-Bausteine: Strategie, Content, Community, Paid Social, Influencer, Analytics

Das Leistungs-Portfolio einer Social-Media-Agentur gliedert sich in sechs Kern-Bausteine, die jeweils eine eigene Unterseite verdienen - weil Einkaufsabteilungen zunehmend modular ausschreiben. Strategie und Beratung umfasst Plattform-Auswahl anhand von Zielgruppen-Analysen, Content-Pillars, redaktionelle Jahresplanung, Editorial-Kalender, Brand-Voice-Workshops und Benchmarking gegen Wettbewerber. Content-Produktion bündelt Grafik, Reels und Short-Form-Video, Carousel-Posts, Stories, Live-Content, Motion und die Kuratierung von User-Generated Content - dieser Block ist der visuell stärkste Teil Ihrer Website und verdient breites Bildmaterial. Community-Management deckt DMs, Kommentar-Moderation, Krisen-Kommunikation, Review-Antworten und das Monitoring von Brand-Mentions ab - hier greifen externe Tools wie Sprout Social, Agorapulse, Iconosquare oder Brand24, die wir bei Bedarf per Widget oder Link einbinden, aber nicht auf unserer Infrastruktur abbilden.

Paid Social ist der vierte Baustein und verdient besondere Tiefe. Die Plattform-Werbetools (Meta Ads Manager, TikTok Ads Manager, LinkedIn Campaign Manager, Pinterest Ads, YouTube Ads über Google Ads, Snapchat Ads, X Ads) unterscheiden sich stark in Targeting-Logik, Creative-Anforderungen, Bidding-Modellen und Reporting-Tiefe. Eine Paid-Social-Unterseite beschreibt Ihre Methodik - Kampagnen-Architektur (Awareness/Consideration/Conversion), Creative-Testing (Static vs. Video, UGC-Creative vs. Brand-Creative, Hook-Varianten), Audience-Strategie (Custom Audiences, Lookalikes, Interest-/Behavior-Targeting), Conversion-Setup (Pixel + Conversion API + Server-Side-Tagging), Attribution (Plattform-Reporting vs. Drittanbieter-MMM/MTA) und Optimierungs-Rhythmus. Influencer- und Creator-Management bündelt Scouting (Kolsquare, Influence.vision, HypeAuditor, Creator.co, manuelles Recherche), Briefing, Vertragsgestaltung mit Kennzeichnungs- und Buyout-Klauseln, Workflow-Koordination, Performance-Tracking und Auszahlung. Der sechste Baustein - Analytics und Reporting - nutzt plattform-native Tools (Meta Business Suite, TikTok Analytics, LinkedIn Campaign Manager Analytics, YouTube Studio) plus Drittanbieter wie Hootsuite, Sprout Social, Later, Iconosquare, Fanpage Karma oder eine Visualisierung in Looker Studio beziehungsweise Power BI.

Case-Studies sind die inhaltliche Hauptwährung und verdienen strukturelle Priorität. Wir bauen ein Case-Study-Modul mit standardisierter Struktur - Kunde, Ausgangslage, Plattform-Auswahl, Kreativ-Ansatz, KPI-Ergebnis, Learnings - und drei Sichtbarkeitsstufen: öffentlich (Kunde hat schriftlich freigegeben, Logo und Zahlen dürfen gezeigt werden), anonymisiert (Branche, Größenordnung, Ergebnis ohne Namen) und intern (nur im Pitch-Deck). KPIs werden sachlich dargestellt: Reach, Impressions, Engagement-Rate, Follower-Wachstum, View-Through-Rate, Click-Through-Rate, Cost per Thousand, Cost per Engagement, Cost per Acquisition, Return on Ad Spend. Auf „10x Engagement in 30 Tagen"-Versprechen verzichten wir bewusst - solche Formulierungen sind nach § 5 UWG angreifbar, wenn sie nicht belegbar sind, und verfangen bei erfahrenen Einkäufer:innen ohnehin nicht mehr.

Die Team-Sektion und Zertifizierungs-Darstellung ist in diesem Segment überdurchschnittlich wichtig, weil Plattform-Kompetenz formalisiert wird. Wir machen Zertifizierungen sichtbar - Meta Certified Community Manager, Meta Certified Media Planning Professional, Meta Certified Media Buying Professional, TikTok Marketing Science, Google Ads Certifications, Google Analytics 4 Certification, LinkedIn Marketing Labs Certifications, Hootsuite Social Marketing Certification, Pinterest Academy. Echte Porträts der Schlüssel-Personen (Strategy Lead, Paid-Social-Lead, Creator Relations Lead, Analytics Lead), Rollen und Plattform-Schwerpunkte, LinkedIn-Verlinkung, optional eine Detail-Seite pro Schlüssel-Person mit Publikationen, Speaking-Slots (OMR, DMEXCO, Social Media Week, All Things Mobile) und Lehraufträgen. Die Darstellung bleibt sachlich - nur aktuell belegbare Zertifikate und Auszeichnungen.

Regulatorik I: § 5a Abs. 4 UWG + BGH I ZR 174/21 + DSA VO (EU) 2022/2065 in der Werbe- und Influencer-Kommunikation

Social-Media-Agenturen arbeiten an der Schnittstelle mehrerer frischer Regelwerke, und eine saubere Agentur-Website spiegelt das in ihrer Informations-Architektur. Der erste Rahmen ist das Lauterkeitsrecht: § 5a Abs. 4 UWG verlangt, dass der kommerzielle Zweck einer geschäftlichen Handlung klar erkennbar sein muss, sofern er sich nicht bereits aus den Umständen ergibt. Die Influencer-Entscheidungen des BGH aus 2021 und 2022 - allen voran I ZR 174/21 im sogenannten „Luisa-Sophie"-Verfahren sowie die parallel entschiedene „Cathy-Hummels"-Sache - haben konkretisiert: Sobald für einen Beitrag eine Gegenleistung des Unternehmens fließt (Geld, Produktstellung jenseits der Bagatellgrenze, Reise, Event, Affiliate-Provision), ist eine unmissverständliche Kennzeichnung - „Werbung", „Anzeige", „#ad", „#sponsored" - am Anfang des Beitrags erforderlich. Ein bloßer Tap-Tag ohne Gegenleistung kann anders zu bewerten sein; im Zweifel gilt die Kennzeichnung als sichere Praxis. Ergänzend definiert § 22 Abs. 1 Nr. 7 Medienstaatsvertrag das Trennungsgebot zwischen redaktionellen und werblichen Inhalten, und das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, Ablösung des TMG) regelt die Transparenz-Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr.

Der zweite Rahmen ist der Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065), seit 17. Februar 2024 vollständig anwendbar. Art. 26 DSA definiert Werbe-Transparenz - Nutzer:innen müssen Werbung klar erkennen können, den Werbetreibenden und die zahlende Partei sehen und die wesentlichen Parameter der Zielgruppenansprache verstehen können. Art. 27 DSA schreibt Transparenz über die Parameter von Empfehlungssystemen vor - für Agenturen, die konsequent auf algorithmische Reichweite optimieren, ein relevanter Rahmen. Art. 28 DSA untersagt Targeting auf Basis personenbezogener Daten, wenn die Plattform mit angemessener Sicherheit weiß, dass die Person minderjährig ist - mit erheblichen Konsequenzen für TikTok- und Instagram-Kampagnen mit jungen Zielgruppen. Art. 14 DSA verpflichtet Plattformen zu niedrigschwelligen Melde-Mechanismen. Der parallel geltende Digital Markets Act (VO (EU) 2022/1925) regelt die Gatekeeper - Meta, Google, ByteDance/TikTok, Microsoft, Apple, Amazon - und schränkt Cross-Platform-Tracking und Default-Einstellungen ein.

Auf der Website positionieren wir das an § 5a Abs. 4 UWG + BGH I ZR 174/21 und an Art. 26, 27 und 28 DSA orientiert als eigenständiges Leistungsmodul. Eine Unterseite „Kennzeichnung & DSA-Readiness" beschreibt den Freigabe-Prozess für Kampagnen: Briefing mit Kennzeichnungs-Standards je Plattform (Instagram „bezahlte Partnerschaft", TikTok „Branded Content Toggle", YouTube „beinhaltet Werbung"), Vertrags-Klauseln für Creator, Pre-Launch-Approval, Nachweis-Dokumentation, Monitoring gegen nachträgliche Verstöße. Ergänzend eine DSA-Readiness-Checkliste für Kund:innen - Werbe-Kennzeichnung, Targeting-Ausschluss Minderjähriger, Transparenz-Dokumentation, Schutz vor verbotenen Praktiken wie Dark Patterns. Das ist an den Vorgaben von § 5a Abs. 4 UWG, BGH I ZR 174/21 und DSA VO (EU) 2022/2065 ausgerichtet strukturiert; die rechtliche Einzelfall-Bewertung konkreter Posts, Kampagnen oder eines DSA-Vorgangs gegenüber der Bundesnetzagentur bleibt Aufgabe einer Medienrechts-Kanzlei. Haftungsrechtlich gilt zudem die BGH-Linie zur Teilnehmer-/Störer-Mitverantwortung - verstößt ein Creator gegen § 5a Abs. 4 UWG, kann die beauftragende Agentur mithaften, wenn sie die Verstoßrisiken nicht durch Briefing, Vertrag und Freigabe-Prozess sachgerecht abgesichert hat.

Regulatorik II: DSGVO + Plattform-Tracking, UrhG/KUG bei Creator-Content, KSVG § 24

Der dritte Regulierungs-Rahmen ist die DSGVO in Verbindung mit § 25 TDDDG (vormals TTDSG) und den plattform-spezifischen Tracking-Eigenheiten. § 25 TDDDG verlangt für jeden nicht technisch notwendigen Zugriff auf Endgeräte eine informierte Einwilligung; Art. 6 DSGVO ergänzt die Rechtsgrundlage für die anschließende Verarbeitung. Für Meta (Facebook, Instagram, Threads) heißt das: Meta-Pixel, Meta Conversion API, Custom Audiences und Lookalike Audiences sind einwilligungspflichtig; die „Schrems-II"-Problematik beim Transfer in die USA wird durch Meta-EU-Datacenter, Standardvertragsklauseln (SCC) und seit 2023 das Data Privacy Framework adressiert, ergänzt durch Server-Side-CAPI-Integration als technische Verstärkung. Für TikTok gilt Ähnliches, verstärkt durch die Datenübertragung nach China und das EU-Server-Projekt „Clover"; bei Minderjährigen-Zielgruppen ist besondere Zurückhaltung geboten. Für LinkedIn (B2B) sind Insight-Tag und Conversion-API ebenfalls einwilligungspflichtig, aber in der Regel weniger kritisch, weil die B2B-Beziehung typischerweise opt-in-basiert ist. Pinterest Conversion API, X Pixel, Snap Pixel und Google Ads/YouTube mit Consent Mode V2 (verpflichtend seit 6. März 2024 für Ad-Personalisierung im EWR) vervollständigen das Bild.

Auf Kund:innen-Websites implementieren wir eine Consent-Architektur, die an DSGVO und § 25 TDDDG ausgerichtet strukturiert ist: IAB-TCF-2.2-kompatible Consent-Management-Plattform (Usercentrics, Cookiebot, OneTrust, CookieFirst, Consentmanager), Google Consent Mode V2 korrekt verdrahtet, Server-Side-Tagging über GTM Server Container zur Daten-Minimierung und zur Umgehung von Browser-Blocking (Safari ITP, Brave, Firefox Enhanced Tracking Prevention), CAPI-Integration mit Event-Deduplizierung, vollständige Datenschutzerklärung mit Benennung aller Empfänger und Drittland-Transfer-Mechanismen. Zur Rollenverteilung: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO bleibt der Kunde (die Marke); die Agentur tritt typischerweise als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf, und der AVV wird zwischen Ihnen und Ihren Kund:innen geschlossen. Bei Custom Audiences kommt in Einzelfällen eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO in Betracht - das ist eine datenschutzrechtliche Einzelfall-Einordnung, die beim Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei liegt.

Der vierte Rahmen ist das Urheberrecht und Bildnisrecht bei Creator- und UGC-Content. Urheber:in nach § 7 UrhG ist immer die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat - typischerweise der Creator. §§ 31-35 UrhG regeln die Einräumung von Nutzungsrechten: einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenzt, mit der Zweckübertragungsregel in § 31 Abs. 5 als Kernmaxime (im Zweifel werden nur für den Vertragszweck erforderliche Rechte übertragen). Für Agenturen ist die saubere vertragliche Strukturierung zentral: Nutzungs-Kanäle (Creator-Account organisch, Meta Ads, TikTok Ads, LinkedIn Ads, Website, Newsletter, Print/OOH), Gebiet (DACH, EU, weltweit), Laufzeit (Kampagnen-Dauer, sechs Monate, ein Jahr, Buyout), einfach oder ausschließlich, Whitelisting-Rechte für Paid-Verwertung über Creator-Accounts (Instagram Partnership Ads, TikTok Spark Ads). § 22 KUG regelt das Recht am eigenen Bild - Personen, die im Content erkennbar dargestellt sind, müssen einwilligen; bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten; die Einwilligung muss sich auf die konkrete Nutzung beziehen. Musik-Nutzung ist ein eigener Block: Die Commercial-Music-Libraries von Instagram und TikTok sind für kommerzielle Markeninhalte nur eingeschränkt nutzbar, die GEMA-Relevanz externer Tracks ist je Nutzung zu prüfen, „Original-Audio" von Creators erfordert separate Lizenz-Klärung.

Der fünfte Rahmen ist das KSVG. Auch Social-Media-Agenturen gelten nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 KSVG als „Unternehmen mit Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte" und sind damit abgabepflichtig gegenüber der Künstlersozialkasse, sobald sie regelmäßig selbstständige Kreative beauftragen - Fotograf:innen, Videograf:innen, Illustrator:innen, Grafiker:innen, Texter:innen, Animations-Artists, Sounddesigner:innen. Der Abgabesatz liegt 2026 bei 5,0 % auf alle Freelancer-Honorare (jährliche Festlegung per KSK-Abgabesatzverordnung, Bekanntmachung im Bundesanzeiger); gemeldet wird bis zum 31. März für das Vorjahr, geprüft im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Ob Content-produzierende Creator:innen und Influencer:innen als Künstler:innen/Publizist:innen im Sinne des KSVG gelten, entscheidet sich am Tätigkeitsschwerpunkt - reine Ad-Manager und Performance-Dienstleister fallen eher nicht darunter, content-produzierende Creators häufig schon (KSK-Einzelfallbewertung). Auf der Website positionieren wir das an § 24 KSVG ausgerichtet organisiert als Qualitäts-Signal in einem kurzen Zusammenarbeits-Abschnitt - ohne daraus eine sozialversicherungsrechtliche Einzelfall-Beratung zu machen.

Technik, Showreel-zentrierte Darstellung, LinkedIn-B2B-Vertrieb und lokale Sichtbarkeit

Eine Social-Media-Agentur wird an ihrer eigenen Website technisch gemessen - und das gnadenlos, weil die Branche sich als Sichtbarkeits-Maßstab verkauft. Wir bauen mit Astro und Tailwind auf einer Architektur, die standardmäßig Lighthouse-Werte von 95+ in allen Kategorien erreicht, unter 100 kb initial JavaScript bleibt und die Core Web Vitals in allen Messpunkten komfortabel besteht. Bilder - Hero-Shots, Reels-Stills, Team-Porträts - werden in WebP und AVIF mit passenden Breakpoints ausgeliefert und unterhalb des Falzes lazy geladen. Reels und kurze Motion-Elemente auf der Startseite werden als stille, stark komprimierte MP4- oder WebM-Dateien (H.265/AV1, unter 2 MB, fünf bis fünfzehn Sekunden, Poster-Fallback) eingebunden, damit die Ladezeit auch auf 4G-Smartphones unter einer Sekunde bleibt. Längere Case-Videos und Creator-Reels laufen als Vimeo- oder YouTube-Embed mit sauberer Player-Konfiguration (kein Autoplay mit Ton, privacy-enhanced YouTube-Embed oder Vimeo-DNT-Flag zur DSGVO-Orientierung). BFSG-Konformität (seit 28. Juni 2025 in Kraft) setzen wir mit WCAG 2.1 AA in allen Komponenten um - semantische Landmarks, Heading-Hierarchie, Kontraste über 4,5:1, fokus-sichtbare Interaktion, Screenreader-gerechte Formulare, Bewegungs-reduzierte Varianten für Prefers-Reduced-Motion. Hosting läuft auf Vercel in der EU-Region Frankfurt, Schriften werden subset-reduziert und lokal gehostet; Analytics standardmäßig über Vercel Web Analytics ohne Cookie-Layer, alternativ Plausible oder Matomo serverseitig.

LinkedIn ist in der B2B-Akquise von Social-Media-Agenturen der primäre Kanal. Die eigene Website muss dafür LinkedIn-ready sein: LinkedIn Insight Tag für Conversion-Tracking, strukturierte Open-Graph-Bilder im 1200×627-Format mit Agentur-Branding, klare Company-Page-Verlinkung von Team- und Kultur-Sektion, Beitrags-Formate, aus denen ein Blog-Post zu einer gut teilbaren LinkedIn-Story wird. Für Agenturen mit aktivem Content-Sales empfehlen wir zusätzlich LinkedIn-Ads-Conversion-Tracking mit Server-Side-Setup (GTM Server Container), damit iOS-Traffic und Safari-ITP-beeinträchtigter Traffic sauber attribuiert werden. Der Insights- oder Magazin-Bereich ist dabei kein Content-Füller, sondern eine thematische Investition: Deep-Dives zu Plattform-Entwicklungen (TikTok-Algorithmus-Wechsel, Meta-Advantage+-Shopping, LinkedIn-Thought-Leadership-Mechanik), Jahresreports zu Branchen-Benchmarks, Hintergrundtexte zu regulatorischen Themen (DSA-Implementierung, Consent Mode V2, § 5a Abs. 4 UWG-Entwicklung) bauen Autorität und ziehen qualifizierten Traffic, der auf LinkedIn weitergegeben wird. Parallel zeigt die Agentur ihr eigenes Können auf Instagram, TikTok und YouTube - als Thought-Leadership-Account, nicht als Selbstzweck - und verlinkt zurück auf die Website.

Lokale und fachliche Sichtbarkeit wird in dieser Nische sehr konkret eingekauft. Typische Suchanfragen - „Social-Media-Agentur [Stadt]", „Instagram-Agentur [Stadt]", „TikTok-Marketing [Stadt]", „LinkedIn-Ads B2B", „Influencer-Marketing [Branche]", „Content-Produktion Reels" - verlangen eine Mischung aus Geo-Signalen und fachlicher Tiefe. Wir optimieren das Google Business Profile mit primärer Kategorie „Social-Media-Marketing", passenden Sekundär-Kategorien („Werbeagentur", „Marketingberatung" wo zutreffend), sauberen NAP-Daten und regelmäßiger Beitrags-Rotation. Auf der Website arbeiten wir mit strukturierten Daten nach Schema.org (LocalBusiness beziehungsweise ProfessionalService als Basis, CreativeWork-Markup für Case-Studies, FAQPage für den FAQ-Block, Review-Markup für Testimonials), mit Topical-Authority-Strukturen für die Haupt-Plattformen (eine Pillar-Page pro Plattform, 2.500-3.500 Wörter, flankiert von Cluster-Artikeln zu Sub-Themen wie Algorithmus-Mechanik, Creative-Testing, Creator-Strategie) und mit LinkedIn-freundlichen Open-Graph-Bildern (1200×627 px), die Corporate-Content-Sharing unterstützen.

Das Projekt-Anfrage-Formular ist der zentrale Konversions-Baustein. Wir binden - wenn gewünscht - unser optional beauftragbares Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung ein: serverseitige Eingabeprüfung, Honeypot gegen Bots, Rate-Limit, Versand per sicherer SMTP-Verbindung über Ihr Firmen-Postfach. Die Felder sind bewusst strukturiert - Branche, aktive Plattformen, grobe Budget-Range (Retainer 2.500-25.000 EUR/Monat, Projekt 5.000-100.000 EUR, Performance-basiert), Zeitrahmen, aktuelle Herausforderung, gewünschte Deliverables, Zeitpunkt des gewünschten Erstgesprächs -, damit Sie von der ersten Minute an qualifizierte Leads filtern können. Keine Datei-Uploads: Briefings, Creator-Listen und Marken-CI sind vertraulich und gehen nach dem Erstkontakt über Ihren etablierten Weg (sichere Cloud-Freigabe, Cryptshare, verschlüsselter Mail-Anhang). Wer ein Termin-Widget bevorzugt, bekommt Calendly, Cal.com oder Microsoft Bookings als iFrame oder Button-Link - der Vertrag und die Auftragsverarbeitung laufen direkt zwischen Ihnen und dem Anbieter. Social-Media-Management-Tools, Ad-Manager, Creator-Portale, Analytics-Dashboards und Community-Inboxen auf unserer Infrastruktur bauen wir nicht - Hootsuite, Sprout Social, Later, Agorapulse, Iconosquare, Meta Ads Manager, TikTok Ads Manager, LinkedIn Campaign Manager, Kolsquare, Influence.vision, HypeAuditor, Looker Studio und Power BI sind Industrie-Standard, und wir verlinken oder betten sie bei Bedarf ein, statt ein eigenes Portal zu duplizieren.

Häufige Fragen zur Website für Social-Media-Agenturen

Wie bereitet die Agentur Influencer-Kampagnen an § 5a Abs. 4 UWG und BGH I ZR 174/21 (Cathy-Hummels-Entscheidung) ausgerichtet auf - vom Briefing bis zur Post-Freigabe?

Die Kennzeichnungspflicht für kommerzielle Kommunikation nach § 5a Abs. 4 UWG und die darauf aufbauende BGH-Rechtsprechung (insbesondere I ZR 174/21 zur sogenannten „Luisa-Sophie"-Konstellation sowie das Parallelverfahren rund um Cathy Hummels) haben den Rahmen klar gesetzt: Sobald der Influencer für einen Post eine Gegenleistung erhält - Geld, kostenfreies Produkt über Bagatellschwelle, Reise, Eventzugang, Affiliate-Provision - muss der kommerzielle Zweck unmittelbar und erkennbar sein, typischerweise durch „Werbung", „Anzeige", „#ad" oder „#sponsored" am Anfang des Beitrags. Bei einem bloßen Tap-Tag ohne Gegenleistung ist das Urteil differenzierter; im Zweifel ist die Kennzeichnung jedoch der sichere Weg. Auf Ihrer Agentur-Website positionieren wir diesen Prozess an § 5a Abs. 4 UWG und BGH I ZR 174/21 ausgerichtet als Methodik-Bestandteil: eine Unterseite „Wie wir Influencer-Kampagnen aufsetzen" beschreibt Ihr dreistufiges Vorgehen - im Briefing werden Kennzeichnungs-Standards, Plattform-native Werbetools (Instagram „bezahlte Partnerschaft", TikTok „Branded Content Toggle", YouTube „beinhaltet Werbung") und Nachweispflichten benannt; im Creator-Vertrag sind entsprechende Klauseln inklusive Vertragsstrafe bei Verstoß vorgesehen; vor Livegang durchläuft jeder Post ein internes Approval, und bei Verstößen nach Livegang greift ein dokumentierter Take-Down-Prozess. Die Einzelfall-Prüfung eines konkreten Posts oder die juristische Bewertung einer Abmahnung bleibt Aufgabe einer Medienrechts-Kanzlei.

Wie strukturiert die Agentur die Compliance nach dem Digital Services Act (VO (EU) 2022/2065), insbesondere Art. 26 Werbetransparenz, Art. 27 Empfehlungssysteme und Art. 28 Minderjährigen-Schutz?

Die DSA-Verordnung ist seit 17. Februar 2024 vollständig anwendbar und legt für Online-Plattformen und die auf ihnen agierenden Werbetreibenden neue Transparenz- und Schutzpflichten fest. Art. 26 DSA verlangt, dass Nutzer:innen Werbung klar als solche erkennen können, den Werbetreibenden sowie die Partei benennen können, die die Werbung bezahlt, und die wesentlichen Parameter der Zielgruppenansprache nachvollziehen können. Art. 27 DSA fordert Transparenz über die Parameter der Empfehlungssysteme - Agenturen, die auf Algorithmus-Reichweite optimieren, bewegen sich in diesem Rahmen. Art. 28 DSA untersagt Targeting auf Basis personenbezogener Daten, wenn die Plattform mit hinreichender Sicherheit weiß, dass die angesprochene Person minderjährig ist; das hat insbesondere für TikTok- und Instagram-Kampagnen mit jungen Zielgruppen Konsequenzen. Parallel regelt der Digital Markets Act (VO (EU) 2022/1925) die sogenannten Gatekeeper (Meta, Google, TikTok/ByteDance, Microsoft, Apple, Amazon) und schränkt unter anderem Cross-Platform-Tracking und Default-Einstellungen ein. Auf der Website positionieren wir das an Art. 26, 27 und 28 DSA orientiert als eigenes Leistungsmodul - etwa einen „DSA-Readiness-Check" für Kund:innen-Kampagnen mit standardisierter Prüfliste (Werbe-Kennzeichnung, Targeting-Ausschluss Minderjähriger, Transparenz-Dokumentation, Vorkehrungen gegen verbotene Praktiken wie Dark Patterns). Die rechtliche Einzelfall-Bewertung einer konkreten Kampagne oder einer DSA-Meldung gegenüber der Bundesnetzagentur als DSA-Koordinator bleibt Aufgabe einer Medienrechts-Kanzlei.

Wie setzt die Agentur Plattform-Tracking (Meta-Pixel + Conversion API, Google Consent Mode V2, TikTok-Pixel) an DSGVO und § 25 TDDDG ausgerichtet auf Kund:innen-Websites um?

Performance-Kampagnen auf Social-Plattformen verlangen Conversion-Tracking auf der Ziel-Website des Kunden, und genau dort entstehen die sensibelsten Compliance-Fragen. § 25 TDDDG (bis Mai 2024 § 25 TTDSG) verlangt für jeden nicht technisch notwendigen Zugriff auf Endgeräte - also für Tracking-Pixel, Cookies, Fingerprinting, Local Storage - eine informierte Einwilligung; die DSGVO-Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. a ergänzt das. Der Meta-Pixel und die Meta Conversion API (CAPI) fallen darunter, ebenso TikTok-Pixel, LinkedIn Insight Tag, Pinterest Tag, X Pixel, Snap Pixel. Google hat mit dem Consent Mode V2 (verpflichtend seit 6. März 2024 für Ad-Personalisierung im EWR) eine eigene Signallogik eingeführt - „granted" vs. „denied" für ad_storage, ad_user_data, ad_personalization, analytics_storage. Auf Kund:innen-Websites setzen wir eine Consent-Architektur um, die an DSGVO und § 25 TDDDG ausgerichtet strukturiert ist: IAB-TCF-2.2-kompatible Consent-Management-Plattform (Usercentrics, Cookiebot, OneTrust, CookieFirst) mit granularen Zwecken, Google Consent Mode V2 korrekt verdrahtet, Server-Side-Tagging via GTM Server Container zur Daten-Minimierung und Signal-Stabilität (Safari ITP, Brave, Firefox ETP), CAPI-Integration mit Event-Deduplizierung, vollständige Datenschutzerklärung mit Benennung aller Empfänger und Drittland-Transfer-Mechanismen (EU-Standardvertragsklauseln, seit 2023 zusätzlich Data Privacy Framework für US-Anbieter). Die konkrete datenschutzrechtliche Einordnung im Einzelfall - etwa die Frage, ob Custom Audiences eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO begründen - bleibt Aufgabe des Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei.

Wie regelt die Agentur Nutzungsrechte an Creator- und UGC-Content an §§ 31-35 UrhG und § 22 KUG orientiert vertraglich - inklusive Laufzeit, Gebiet und Medien-Kanälen?

Content, der in Influencer- und User-Generated-Content-Kampagnen entsteht, ist urheberrechtlich geschützt; Urheber:in nach § 7 UrhG ist immer die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat - der Creator. Ohne vertragliche Rechteeinräumung darf die Marke (und damit auch die beauftragende Agentur) den Content nicht beliebig weiternutzen. §§ 31-35 UrhG regeln die Einräumung von Nutzungsrechten im Detail: § 31 unterscheidet einfache (nicht-exklusive) und ausschließliche Rechte, erlaubt räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkungen und enthält in Abs. 5 die Zweckübertragungsregel - im Zweifel werden nur Rechte übertragen, die für den konkreten Vertragszweck erforderlich sind. § 32 sichert die angemessene Vergütung, §§ 34-35 regeln die Übertragung an Dritte und Einräumung weiterer Nutzungsrechte. Bei Personen-Darstellungen kommt § 22 KUG hinzu: Jede abgebildete Person - auch im Hintergrund eines UGC-Videos - muss grundsätzlich einwilligen; bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Auf der Website bauen wir eine an §§ 31-35 UrhG orientiert vertraglich geregelte Nutzungsrechte-Matrix als Content-Baustein: Nutzungs-Kanäle (Instagram organisch, Meta Ads, TikTok organisch, TikTok Ads, YouTube, Website, Newsletter, Print/OOH), Gebiet (DACH, EU, weltweit), Laufzeit (Kampagnen-Dauer, sechs Monate, ein Jahr, Buyout), einfach oder ausschließlich, Whitelisting-Rechte für Paid-Verwertung über Creator-Accounts. Parallel gilt für Musik-Nutzung ein eigener Block - die Commercial-Music-Libraries von Instagram und TikTok sind nur eingeschränkt für kommerzielle Markeninhalte nutzbar; GEMA-relevante Nutzungen werden separat geklärt. Die Einzelfall-Vertragsgestaltung liegt bei einer Medienrechts-Kanzlei.

Wie kommuniziert die Agentur das Haftungsrisiko durch Plattform-AGB-Verstöße und mögliche Account-Sperrungen bei Meta, TikTok und LinkedIn?

Jede Social-Plattform betreibt ein eigenes Regelwerk - Meta Platform Terms und Werbestandards, TikTok Community Guidelines und Ads Policy, LinkedIn Professional Community Policies und Ads Policy, YouTube Community Guidelines, X Rules, Pinterest Community Guidelines. Die Regeln umfassen Content-Kategorien (Alkohol, Glücksspiel, politische Werbung, Gesundheit, Finanzprodukte), Gestaltungs-Vorgaben (verbotene Formate, irreführende Vorher/Nachher-Darstellungen, „Shocking Content"-Verbote) und technische Standards. Verstößt ein Post oder eine Ad-Kampagne wiederholt, drohen Reichweiten-Drosselung, Werbe-Account-Sperre, in Einzelfällen die Löschung der Seite; für Kund:innen bedeutet das unmittelbaren wirtschaftlichen Schaden und teilweise Reputations-Folgen. Auf der Website beschreiben wir das offen als Methodik-Element: Eine Passage „Wie wir Plattform-Risiken managen" macht den Freigabe-Prozess sichtbar - interner AGB-Check vor Launch je Plattform und Werbe-Kategorie, Content-Duplizierung über mehrere Marken-Accounts zur Risikostreuung, Dokumentation der Freigaben (Screenshots, Ticket-System), Notfall-Prozess bei Sperrungen inklusive Kontakt zu Meta Business Support, TikTok Agency Partner Managern und LinkedIn Customer Support. Haftungsrechtlich gilt: Die Agentur arbeitet nach den Regeln des Werkvertrags- oder Dienstvertragsrechts (§§ 631 ff. bzw. 611 ff. BGB); die finale Einzelfall-Abwägung bei Schadensersatz-Forderungen oder Streit über AGB-Verstöße bleibt Aufgabe einer Kanzlei.

Was kostet eine Website für eine Social-Media-Agentur?

Starter ab 599 EUR netto einmalig plus Wartung ab 59 EUR netto monatlich für eine Agentur-Website mit Positionierungs-Startseite, Leistungs-Seiten für die Kern-Bausteine (Strategie, Content, Community, Paid Social, Influencer, Analytics), Plattform-Übersicht, Case-Studies, Team-Sektion mit Zertifizierungen und einem strukturierten Projekt-Anfrage-Formular. Optionale Erweiterungen (separater Auftrag): Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung, Case-Study-Modul mit drei Sichtbarkeitsstufen (öffentlich, anonymisiert, intern) und Freigabe-Workflow, Detail-Seiten für Schlüssel-Personen (Strategie, Paid, Creator Relations, Analytics), Reel- und Video-Einbindung über Vimeo oder YouTube, Insights-/Blog-Bereich für Thought-Leadership sowie Einbindung eines Termin- oder Briefing-Widgets (Calendly, Cal.com, Microsoft Bookings) per iFrame oder Button-Link. Ein eigenes Social-Media-Management-Tool, einen eigenen Ad-Manager, ein eigenes Creator-/Influencer-Portal, ein eigenes Analytics-Dashboard oder eine eigene Community-Management-Inbox bauen wir nicht - dafür nutzen Sie Hootsuite, Sprout Social, Later, Agorapulse, Iconosquare, Meta Ads Manager, TikTok Ads Manager, LinkedIn Campaign Manager, Kolsquare, Influence.vision, HypeAuditor, Looker Studio, Power BI, DocuSign oder HelloSign, die wir bei Bedarf verlinken oder per Widget einbinden. Details im 30-Minuten-Erstgespräch.

Weitere Leistungen in dieser Branche

Sie suchen eine Website für einen verwandten Beruf? Diese dedizierten Seiten könnten ebenfalls passen:

Weitere passende Branchen

Was wir bereits umgesetzt haben

Für eine Therapiepraxis haben wir eine dreisprachige Website mit animierter Startseite, interaktiver Karte und automatischem Kontaktformular entwickelt - Funktionen, die mit einem Baukasten oder Template nicht umsetzbar sind.

Referenzprojekt ansehen →

Alle Details zu Umfang, Paketen und Preisen finden Sie auf unserer Leistungsseite Webentwicklung.

Pakete und Preise ansehen →

Bereit für eine Website, die Ihre Plattform-Kompetenz sichtbar macht?

Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Plattform-Schwerpunkte, Ihre Creator-Beziehungen und Ihre Reporting-Tiefe an. Daraus entsteht ein klares Bild, wie Ihre neue Website aussehen, laden und Anfragen filtern soll - ohne Baukasten-Optik und ohne allgemeines Marketing-Versprechen.

Erstgespräch buchen (30 Minuten)