Professionelle Website für Ergotherapie-Praxen
Ergotherapie ist eine eigenständige Heilmittel-Profession nach § 32 SGB V - ICF-basiert, alltagsnah und fachlich klar von der Physiotherapie unterschieden. Eltern, Angehörige und zuweisende Ärzt:innen suchen heute gezielt online: nach Pädiatrie, Handtherapie, Schlaganfall-Reha, Demenz-Begleitung oder SI-Therapie in Ihrer Stadt. Wir bauen Websites für Ergotherapie-Praxen, die das fachliche Profil sauber abbilden, an HeilM-RL und § 124 SGB V orientiert sind, HWG-analog formuliert werden und für Zuweisung und Selbstzahler gleichermaßen tragen - ohne werbliche Überhöhung und ohne die Praxissoftware nachzubauen.
Warum Ergotherapie-Praxen heute eine eigene Website brauchen
Ergotherapie ist ein strukturell gut ausgebauter, aber oft unsichtbarer Versorgungsbereich. Der Deutsche Verband Ergotherapie (DVE) weist rund 11.000 Praxen in Deutschland aus, mit einer starken Konzentration in Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie und Handtherapie. Der Zulauf speist sich überwiegend aus Heilmittelverordnungen nach § 32 SGB V - je nach Indikation von Kinder- und Jugendärzt:innen, Hausärzt:innen, Neurolog:innen, Orthopäd:innen oder Psychiater:innen -, dazu kommen Selbstzahler bei Präventions- und Beratungsangeboten. Die strukturelle Wachstumstreiber: demografisch bedingte Zunahme geriatrischer Indikationen (Demenz, Parkinson, Schlaganfall-Nachsorge), stärkere Diagnostik von Entwicklungsstörungen im Kindesalter (AD(H)S, Autismus-Spektrum, Umschriebene Entwicklungsstörungen motorischer Funktionen nach ICD-10 F82) und ein wachsender Bedarf an Handtherapie nach Unfällen und im Alter. Die Nachfrage ist konstant hoch; die Wartezeiten für einen Ersttermin liegen regional bei sechs bis zwölf Wochen.
Trotz dieser Nachfrage entscheiden sich Patient:innen, Eltern und zuweisende Ärzt:innen zunehmend online für eine Praxis. Eltern googeln "Ergotherapie Kinder [Stadt]", "SI-Therapie [Stadt]" oder "Ergotherapie ADHS [Stadt]"; Angehörige von Schlaganfall-Patient:innen suchen "Ergotherapie Schlaganfall [Stadt]" oder "Handtherapie nach Schlaganfall [Stadt]"; Unfallchirurg:innen und Handchirurg:innen empfehlen Praxen, deren Handtherapie-Schwerpunkt im Netz klar sichtbar ist. Praxen ohne eigene Website sind in diesem Such-Verhalten nicht präsent - sie leben ausschließlich von Direkt-Zuweisung und Mundpropaganda, was in einem umkämpften urbanen Umfeld und bei wechselnden Zuweiser-Personen strukturell dünn wird. Eine eigene Website ist deshalb kein Marketing-Gadget, sondern die Grundlage dafür, dass Ihr fachliches Profil überhaupt wahrgenommen wird.
Der zweite große Grund ist organisatorische Entlastung. Der Ergotherapie-Arbeitsmarkt ist angespannt, Rezeptionszeiten sind teuer, Erstgespräche mit Eltern sind aufwendig. Eine Website, die die wichtigsten Fragen (welche Indikationen behandeln Sie, welche Zusatzqualifikationen hat Ihr Team, wie lange dauert die Wartezeit, welche Kassen rechnen Sie ab, bieten Sie Hausbesuche an, wie läuft der Erstkontakt) selbstständig beantwortet, reduziert Anrufe und Nachfragen und lässt Zuweisende und Angehörige besser vorbereitet in den Erstkontakt gehen. Sie wirkt zusätzlich als stille Triage: wer auf der Seite schon sieht, dass der Schwerpunkt Pädiatrie ist und keine Erwachsenen-Neurologie behandelt wird, ruft gar nicht erst an - das schont Ressourcen und verbessert die Treffsicherheit der Zuweisung.
Was auf eine moderne Ergotherapie-Website gehört
Die Startseite beantwortet in zehn Sekunden: welche Indikationsbereiche Ihre Praxis behandelt, wie Patient:innen und Angehörige einen Termin anfragen, ob Hausbesuche angeboten werden und welche Kassen Sie abrechnen. Ein ruhiges, fachlich authentisches Bild aus Ihrer Praxis - Therapieraum mit SI-Ausstattung, Handtherapie-Arbeitsplatz, Gruppenraum - wirkt glaubwürdiger als Stockmaterial mit bunten Kinder-Collagen. Drei zentrale Handlungen sind sichtbar: Termin anfragen, anrufen, Leistungen nach Indikationsbereich ansehen. Ein kurzer Drei-Satz-Abschnitt macht klar, was Ergotherapie im Kern ist (ICF-basierte Arbeit an Handlungsfähigkeit im Alltag), ohne ins Fach-Chinesisch zu kippen - Eltern und Angehörige brauchen eine alltagsnahe Erklärung, keine Definition aus dem Lehrbuch.
Die Leistungsseiten sind das SEO- und Fach-Herzstück. Pro Indikationsbereich eine eigene Unterseite mit 600-1200 Wörtern: Pädiatrie (Entwicklungsverzögerung nach ICD-10 F82, AD(H)S nach F90, Autismus-Spektrum nach F84, Wahrnehmungs- und Sensorische-Integrations-Therapie nach Jean Ayres, Feinmotorik-, Grafomotorik- und Handlungskompetenz-Förderung, Elternberatung), Neurologie (Schlaganfall-Rehabilitation nach AWMF-S3-Leitlinie, Parkinson, Multiple Sklerose, Schädel-Hirn-Trauma, Bobath-Konzept, Spiegeltherapie, Forced-Use, PNF, repetitives aufgabenorientiertes Training, Alltags- und Teilhabe-Training), Geriatrie (Demenz-Begleitung, Sturzprävention, Hilfsmittel- und Wohnraumberatung nach § 40 SGB V, Versorgung nach operativer Versorgung), Handtherapie (Handverletzungen nach DAHTH-Standard, postoperative Nachsorge, CMD-begleitende Therapie, Schienenanfertigung, Narbenbehandlung, sensible Reedukation) und Psychiatrie/Psychosomatik (kompetenzzentrierte und interaktionelle Methode, Ausdruckszentriertes Arbeiten nach dem Bundesrahmen, Tagesstrukturierung bei Depression, Ressourcenarbeit bei Sucht und Psychose). Jede Seite erklärt sachlich: für wen (Indikation gemäß HMK), mit welchem Ziel (ICF-Aktivität/Partizipation), mit welchen Verfahren, wie die Rahmenbedingungen (Einzel-/Gruppen-/Hausbesuch, Frequenz gemäß HMK bzw. Blanko-VO) aussehen und wer die Kosten trägt (GKV nach § 32 SGB V, PKV, Beihilfe, Selbstzahler).
Die Team-Seite ist in der Ergotherapie besonders trust-relevant, weil die Wahl der Praxis häufig über die Zusatzqualifikation fällt. Pro Therapeut:in: echtes Porträt, staatliche Anerkennung als Ergotherapeut:in durch die zuständige Landesbehörde (Ausbildung nach ErgThG, früher BeschThG), Ausbildungsinstitut, gegebenenfalls akademischer Abschluss (B.Sc./M.Sc. Ergotherapie), Zusatzqualifikationen (Bobath-Kurs mit zertifizierendem Institut und Jahr, SI-Zertifikat nach DVE-Ayres, Handtherapie-Zertifikat der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie e. V. (DAHTH), Affolter-Kurs, Castillo-Morales, F.O.T.T., Kinesio-Taping, LSVT-BIG bei Parkinson), fachliche Schwerpunkte und Mitgliedschaften (DVE, DAHTH, DGKJP-assoziierte Fortbildungen). Der Ton ist sachlich, die Angaben sind nachprüfbar - das ist HWG-analog und zugleich das, was zuweisende Ärzt:innen und informierte Angehörige entscheiden lässt.
Ein Kassen- und Zuzahlungs-Infoblock erspart Tresenarbeit und Telefonate. Er benennt die Kassenzulassung nach § 124 SGB V, listet die abrechenbaren Kostenträger (alle gesetzlichen und privaten Kassen, Beihilfe, Berufsgenossenschaften, Selbstzahler), erklärt die gesetzliche Zuzahlung (10 % plus 10 EUR je Verordnung für gesetzlich Versicherte ab 18, Befreiungsmöglichkeiten nach § 62 SGB V, Kinder und Jugendliche zuzahlungsfrei) und macht die Blanko-Verordnung nach § 125a SGB V als eigenes Thema sichtbar - ein Punkt, der insbesondere zuweisende Ärzt:innen entlastet. Selbstzahler- und Privatleistungen werden mit Preisrahmen statt fixer Einzelpreise kommuniziert; für Pakete (Handtherapie-Serie, SI-Diagnostik, Elternberatung) gibt es einen individuellen Kostenvoranschlag.
Der fachliche Erstkontakt ist in der Ergotherapie besonders voraussetzungsreich und bildet sich auf der Website am besten als nüchterne Ablauf-Beschreibung ab. Eine klare "So läuft Ihr Erstkontakt bei uns"-Sektion nennt die relevanten Schritte: telefonische oder Online-Terminanfrage mit Rezept-Daten, Eingangs-Anamnese (bei Kindern mit Eltern, bei Erwachsenen mit Angehörigen, falls gewünscht), ICF-orientierte Zielvereinbarung (z. B. über ein client-zentriertes Assessment wie das COPM - Canadian Occupational Performance Measure -, Befund-Instrumente wie FEAS/BUEGA in der Pädiatrie oder ergo-typische neurologische Befund-Bögen), Festlegung von Therapiefrequenz und -schwerpunkten innerhalb des HMK bzw. im Rahmen der Blanko-VO, Abstimmung mit der verordnenden Arztpraxis über den Therapieverlauf. Das reduziert Unsicherheit auf Seiten der Angehörigen und zeigt zuweisenden Ärzt:innen, dass die Praxis strukturiert und dokumentations-stark arbeitet - ein SEO- und Vertrauensgewinn, der keinen Marketing-Ton braucht.
Hausbesuche nach § 12 HeilM-RL sind ein starker Differenzierungspunkt und werden sauber abgebildet: welche Indikationen (z. B. schwere Mobilitätseinschränkung, palliative Versorgung), welches Einzugsgebiet, welche Voraussetzungen (entsprechende ärztliche Verordnung mit Hausbesuchsgenehmigung). Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) nach § 20b SGB V und kurstypische Präventionsangebote werden als Informations-Seite geführt - wir beschreiben allgemein, was Ergotherapie im BGF-Kontext leisten kann, ohne konkrete Einzelfall-Zusagen an Arbeitgeber zu geben, weil das die berufsrechtliche Grenze zur Einzelberatung berührt. Ein Eltern- und Angehörigen-Ratgeberbereich mit fachlich seriösen Beiträgen (z. B. "Was tun bei einer Schreibschrift-Blockade in der zweiten Klasse?", "Ergotherapie in den ersten Wochen nach einem Schlaganfall - was erwartet Sie?", "Demenz zu Hause - wie kann Ergotherapie entlasten?") baut Reichweite, Autorität und zugleich Vertrauen auf - mit Quellen (AWMF-Leitlinien, DVE-Positionspapiere, RKI-/BZgA-Materialien) und ohne Einzelfall-Beratung.
Rechtlicher Rahmen: ErgThG, HeilM-RL, § 124/§ 125a SGB V, HWG-analog, DSGVO, BFSG
Der berufsrechtliche Kern ist das Ergotherapeutengesetz (ErgThG, abgelöst vom früheren Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz BeschThG). Es regelt die Ausbildung, die staatliche Anerkennung und den Schutz der Berufsbezeichnung "Ergotherapeut/in". Die Urkunde wird von der zuständigen Landesbehörde ausgestellt; sie ist im Impressum nach § 5 DDG zusammen mit der Berufsbezeichnung, dem verleihenden Staat und der zuständigen Aufsichtsbehörde anzugeben. Zusätzliche berufsrechtliche Grundsätze (Sachlichkeit der Werbung, Schweigepflicht) folgen aus der DVE-Berufsordnung, an die DVE-Mitglieder satzungsrechtlich gebunden sind und die sich an der ärztlichen Musterberufsordnung orientiert.
Ergotherapie ist Heilmittel nach § 32 SGB V. Leistungsinhalt und -umfang bestimmen sich nach der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und dem darin enthaltenen Heilmittelkatalog (HMK) - dieser ordnet Indikationen (Diagnosegruppen wie EN1 bis EN4, SB1 bis SB9, PS1 bis PS5 u. a.) den jeweils zugelassenen Heilmitteln, Therapiefrequenzen und Verordnungsmengen zu. § 124 SGB V regelt die Kassenzulassung der Praxis (IK-Nummer via GKV-Dachverband), § 125 SGB V den bundesweiten Rahmenvertrag zwischen GKV-Dachverband und den maßgeblichen Berufsverbänden (DVE u. a.) zu Vergütung und Qualitätsanforderungen, § 125a SGB V die seit 2021 für die Ergotherapie greifende Blanko-Verordnung - die Praxis legt dann Therapiefrequenz und -dauer im Rahmen des HMK selbstständig fest. Diese Struktur bilden wir inhaltlich als nüchterne Verfahrensbeschreibung auf der Website ab, wir betreiben keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) zielt primär auf Arzneimittel und Medizinprodukte, greift aber über die berufsrechtliche Sachlichkeitspflicht und § 11 HWG auch bei Heilmittel-Erbringern HWG-analog. Konkret: keine Heilversprechen, keine Erfolgsquoten, keine Vorher-/Nachher-Bilder mit therapeutischem Anspruch bei identifizierbaren Einzelpatient:innen, keine anpreisende oder vergleichende Werbung. Patientengeschichten ("Mein Sohn hatte…") als Testimonials mit konkretem Krankheitsverlauf sind zu vermeiden. Zulässig und sinnvoll: sachliche Verfahrens- und Indikations-Beschreibungen, Qualifikationsangaben mit verleihender Stelle und Datum, Geräte- und Raumausstattung als Faktenliste. Wir formulieren in diesem Geländer und halten jede Wirksamkeits-Aussage an wissenschaftlichen Quellen (AWMF-Leitlinien, DVE-Positionspapiere, Cochrane-Reviews) fest.
DSGVO und BFSG ergänzen den Rahmen. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO und gehören nicht auf unsere Systeme: Kontakt- und Terminanfrage-Formulare leiten Eingaben per sicherer SMTP-Verbindung direkt in Ihr Praxis-Postfach, es werden keine Datei-Uploads zugelassen (kein Rezept-Scan, kein Befund-Foto), es gibt keine eigene Patient:innen-Datenbank auf unseren Systemen. Rezeptvorlage und Befund-Austausch laufen persönlich, postalisch oder über Ihre zertifizierte Praxissoftware. Die Datenschutzerklärung enthält erweiterte Pflichtangaben für eingebundene Drittanbieter-Widgets (Terminbuchung, Bewertung, Karten, Schriften), und die entsprechenden Auftragsverarbeitungsverträge schließt die Praxis direkt mit dem jeweiligen Anbieter - unsere Rolle endet an der Widget-Grenze. Das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG), seit 28. Juni 2025 in Kraft, erfasst Ergotherapie-Websites mit verbraucherrelevanten digitalen Diensten (Online-Terminbuchung, elektronische Kommunikation) unmittelbar. Wir bauen deshalb pauschal an BFSG-Kriterien (WCAG 2.1 AA) ausgerichtet: ausreichende Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, Screenreader-Tauglichkeit, saubere Formular-Labels, alternative Texte für fachliche Abbildungen.
Lokale Sichtbarkeit, Zuweiser-Netzwerk und Google Business Profile
Ergotherapie ist ein lokales Geschäft - das Einzugsgebiet liegt in Großstädten typischerweise bei 3-8 km, in Klein- und Mittelstädten bei 10-25 km, bei Hausbesuchs-Schwerpunkten entsprechend größer. Google Business Profile mit der Kategorie "Ergotherapeut/in" (und passenden sekundären Kategorien wie "Therapeut/in" oder "Kinderarzt-nahes Angebot", soweit verfügbar), vollständigen Attributen (barrierefreier Zugang, Parkplätze, Hausbesuche, Kinder-Spezialisierung, Handtherapie) und laufend gepflegten Öffnungszeiten ist der stärkste lokale Hebel. Wir richten das Profil ein und übergeben die laufende Pflege an Ihr Team, damit Sonder- und Ferienzeiten jederzeit eingepflegt werden können; die dazu gehörige Redaktions-Logik synchronisieren wir mit der Website, damit beide Quellen konsistent bleiben.
Ein zentraler, in der Physiotherapie oft unterschätzter Hebel ist die Sichtbarkeit für Zuweisende. Kinderärzt:innen, Hausärzt:innen, Neurolog:innen und Handchirurg:innen suchen für Verordnungen nicht primär die nächste Praxis, sondern die mit dem passenden Schwerpunkt und den passenden Zusatzqualifikationen - "Ergotherapie Bobath [Stadt]", "SI-Therapie nach Ayres [Stadt]", "Handtherapie DAHTH [Stadt]". Wir bauen die Website so, dass sie für diese fachlich-lokalen Kombinationen rankt: Indikations-Landing-Pages mit Stadtbezug, klare Schwerpunkt-Deklaration im Team-Bereich, strukturierte Daten nach Schema.org (MedicalBusiness bzw. der Subtyp Physiotherapy/OccupationalTherapy, openingHoursSpecification, areaServed, hasOfferCatalog mit den Indikations-Schwerpunkten). Parallel pflegen wir konsistente NAP-Daten (Name, Adresse, Telefon) über Google Business Profile, die DVE-Therapeuten-Suche, regionale Ärztenetze und Heilmittel-Portale - unspektakulär, aber SEO-technisch die solideste Grundlage.
Bewertungen sind in der Ergotherapie besonders sensibel, weil sie häufig aus emotional beladenen Therapie-Situationen entstehen (Eltern von Kindern mit Entwicklungsstörungen, Angehörige nach Schlaganfall) und schnell in Richtung Krankheitsgeschichte kippen können. Ein Bewertungs-Widget (Google-Rezensionen-Widget, ProvenExpert) binden wir dezent ein - mit DSGVO-konformer Einbettung und, wo Klarnamen sichtbar sind, mit der nötigen Einwilligung. Antworten auf Bewertungen formulieren wir zusammen mit Ihnen als Sprach-Muster: zugewandt, sachlich, ohne Bezug auf konkrete Behandlungsinhalte, mit einem Hinweis auf den direkten Kontakt über die Praxis. Die therapeutische Schweigepflicht gilt analog zur ärztlichen und reicht bis in die öffentliche Bewertungs-Kommunikation.
Redaktionelle Abgrenzung zur Physiotherapie: ICF-Perspektive sichtbar machen
Der häufigste redaktionelle Fehler auf Ergotherapie-Websites: Texte klingen wie leicht umgeschriebene Physio-Seiten, weil beide Berufsgruppen mit körpernahen Interventionen, Bobath und Schlaganfall-Reha zu tun haben. Der Unterschied liegt nicht in einzelnen Verfahren, sondern in der Zielgröße. Physiotherapie arbeitet nach der ICF vorrangig auf der Ebene der Körperfunktionen und -strukturen (Kraft, Tonus, Beweglichkeit, Ausdauer). Ergotherapie arbeitet vorrangig auf den Ebenen Aktivität und Partizipation - also am konkreten Alltagshandeln (Anziehen, Essen, Schreiben, Tastaturbedienung, Einkauf, berufliche Aufgaben) und der Teilhabe (Schule, Beruf, Familie, Hobby). Genau diesen Perspektivwechsel macht eine gute Ergotherapie-Website sichtbar - nicht akademisch, sondern sprachlich.
Das heißt konkret: Statt "Wir verbessern die Feinmotorik Ihres Kindes" schreiben wir "Gemeinsam mit Ihrem Kind arbeiten wir an den Handlungen, die ihm im Alltag wichtig sind - Stift- und Besteckführung, Knöpfe und Reißverschlüsse schließen, sicher mit Schere und Papier umgehen, sich selbst anziehen". Statt "Tonus-Regulation nach Schlaganfall" schreiben wir "Nach einem Schlaganfall üben wir Schritt für Schritt die Handlungen, die für Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag zählen: sicher aus dem Bett aufstehen, Kaffee einschenken, Hemd zuknöpfen, Einkaufen gehen, wieder ein Instrument spielen". Fachbegriffe (Bobath, SI, Spiegeltherapie, Forced-Use, Handtherapie nach DAHTH-Standard) bleiben, werden aber in den Aktivitäts- und Partizipations-Rahmen gesetzt, in dem sie wirksam werden. So entsteht ein Profil, das für Eltern, Angehörige und zuweisende Ärzt:innen sofort als Ergotherapie erkennbar ist - ohne werbliche Abgrenzung gegen andere Heilmittel-Erbringer, die berufsrechtlich ohnehin heikel wäre.
Häufige Fragen zur Website für Ergotherapie-Praxen
Wie stelle ich die Kassenzulassung nach § 124 SGB V und die Blanko-Verordnung nach § 125a SGB V sachlich auf der Website dar?
Die Kassenzulassung nach § 124 SGB V ist die Voraussetzung dafür, dass eine Ergotherapie-Praxis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung auf Heilmittelverordnung behandeln darf. Die IK-Nummer wird nach Antrag beim GKV-Dachverband vergeben; der Rahmenvertrag nach § 125 SGB V regelt Vergütung, Abrechnungsformalien und Qualitätsanforderungen bundeseinheitlich. Auf der Website kommunizieren wir das als nüchternen Fakt: "Unsere Praxis ist nach § 124 SGB V zugelassen. Wir behandeln alle gesetzlichen und privaten Kassen, Beihilfe und Selbstzahler." Abrechnungs-Garantien ("alles wird übernommen") vermeiden wir - welche Leistungen eine konkrete Kasse übernimmt, hängt von Verordnung, Diagnose und Heilmittelkatalog (HMK) ab. Die 2021 eingeführte Blanko-Verordnung für Ergotherapie nach § 125a SGB V (Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Dachverband und DVE/maßgeblichen Berufsverbänden) bilden wir als eigenen Informationsblock ab: wenn die ärztliche Praxis "Blanko-VO" ankreuzt, entscheiden die Ergotherapeut:innen im Rahmen des HMK selbstständig über Therapiefrequenz, -dauer und Leitsymptomatik. Das ist für zuweisende Ärzt:innen ein wichtiger Punkt und reduziert Rückfragen; wir formulieren es sachlich als Verfahrensbeschreibung nach § 125a SGB V, nicht als Werbeversprechen.
Was darf ich auf einer Ergotherapie-Website sachlich zu Wirksamkeit und Behandlungserfolgen schreiben?
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) greift für Ergotherapie als Heilmittel nach § 32 SGB V HWG-analog über die berufsrechtliche Sachlichkeitspflicht des Ergotherapeutengesetzes (ErgThG) und die Rechtsprechung zu § 11 HWG für Heilmittelerbringer. Zulässig sind sachliche Indikations- und Verfahrens-Beschreibungen: Bobath-Therapie, sensorische Integration nach Jean Ayres, Castillo-Morales-Konzept, Affolter-Modell, Spiegeltherapie, Forced-Use-Therapie, Handtherapie nach DAHTH-Standard, ICF-orientierte Zielarbeit. Nicht zulässig sind Heilversprechen ("heilt ADHS zuverlässig"), konkrete Erfolgsquoten ("80 % Besserung nach 10 Einheiten"), Vorher-/Nachher-Darstellungen mit therapeutischem Anspruch bei Einzelpatient:innen sowie vergleichende Werbung gegenüber anderen Praxen oder Heilmittel-Erbringern. Testimonials mit konkreten Krankheitsverläufen ("Mein Kind spricht seit der SI-Therapie dreimal so viel") sind berufsrechtlich und HWG-analog angreifbar. Wir formulieren Leistungsseiten daher indikationsbezogen und verfahrensbeschreibend, verweisen für Therapieziele auf die ICF-Domänen (Aktivität, Partizipation) und halten jede Wirksamkeits-Aussage an wissenschaftlichen Leitlinien (AWMF, DVE-Positionspapiere, Cochrane) fest.
Wie kommuniziere ich Zuzahlung und Selbstzahler-Preise transparent, ohne feste Einzelpreise zu versprechen?
Die gesetzliche Zuzahlung bei Heilmitteln beträgt 10 % der Vergütung plus 10 EUR je Verordnung für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren; Kinder und Jugendliche sowie Versicherte mit Befreiung nach § 62 SGB V (Belastungsgrenze) sind zuzahlungsfrei. Die eigentliche Vergütung für Kassenleistungen steht nicht fest im Ermessen der Praxis, sondern folgt dem Rahmenvertrag nach § 125 SGB V und ist kassenspezifisch - feste Einzelpreise auf der Website erwecken daher den falschen Eindruck, die Praxis könne den Preis bestimmen. Wir empfehlen drei Prinzipien: 1) Die gesetzliche Zuzahlung als kurzen, verständlichen Block erklären ("10 % plus 10 EUR je Verordnung, Befreiungsmöglichkeiten nach § 62 SGB V, Kinder und Jugendliche zuzahlungsfrei"), ohne Einzelpreise zu nennen. 2) Für Selbstzahler und Privatkassen einen Preisrahmen statt fixer Einzelpreise: "Eine ergotherapeutische Einzelbehandlung liegt typischerweise zwischen X und Y EUR - die konkrete Höhe richtet sich nach Therapiedauer, Schwerpunkt und Zusatzqualifikation." 3) Für umfassendere Pakete (z. B. Handtherapie-Serie, SI-Diagnostik plus Therapie, Elternberatung) einen schriftlichen Kostenvoranschlag als festen Ablauf-Bestandteil, kommuniziert als Transparenz vor Behandlung. Das bleibt HWG-analog sachlich und schützt vor Erwartungskonflikten.
Warum binden wir das Terminbuchungs-Widget eines Fachanbieters ein und bauen kein eigenes Buchungssystem?
Online-Terminbuchung in der Ergotherapie streift systembedingt Art. 9 DSGVO. Sobald Patient:innen bei der Buchung Indikation, Verordnungsart, zuweisende Ärzt:in oder ein Leitsymptom angeben, sind das Gesundheitsdaten. Diese Daten gehören in zertifizierte Fachsysteme mit Auftragsverarbeitungsvertrag, nicht in eine selbstgebaute Vercel-Funktion mit Eigen-Datenbank. Wir binden deshalb spezialisierte Fachanbieter per iFrame oder Button-Link ein - je nach Ausstattung und Praxissoftware Doctolib, jameda, samedi, Terminland oder das Buchungs-Modul Ihrer Praxissoftware (TheraOrga, Buchner Praxisprogramm, azh/theorg, OPTADATA). Die Praxis ist Verantwortliche:r nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Widget-Anbieter ist Auftragsverarbeiter, den Auftragsverarbeitungsvertrag schließen Sie direkt mit dem jeweiligen Anbieter ab; dessen Zertifizierung und Serverinfrastruktur trägt das Risiko. Unsere Rolle endet an der Widget-Grenze. Wenn zusätzlich ein allgemeines Anfrage-Formular gewünscht ist, arbeiten wir ohne Datenspeicherung auf unseren Systemen: Eingaben werden per sicherer SMTP-Verbindung direkt in Ihr Praxis-Postfach geleitet, keine Datei-Uploads (kein Rezept-Scan, kein Befund-Foto), keine Speicherung in unserer Datenbank. Rezepte bringen Patient:innen persönlich mit oder senden sie per Post - das ist der bewährte, berufsrechtlich unproblematische Weg.
Wie mache ich auf der Website klar, dass Ergotherapie eine eigenständige Heilmittel-Profession ist und keine "Krankengymnastik light"?
Der Unterschied zur Physiotherapie ist redaktionell entscheidend und wird zu oft nur im Praxisnamen transportiert. Ergotherapie arbeitet nach dem Bio-Psycho-Sozialen Modell der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit) vorrangig auf den Ebenen Aktivität und Partizipation - also am konkreten Alltagshandeln und der Teilhabe -, während Physiotherapie überwiegend auf der Funktions- und Struktur-Ebene ansetzt. Wir machen diesen Rahmen auf der Website sichtbar, ohne Fach-Chinesisch: statt "verbessert die Feinmotorik" schreiben wir "Stift- und Besteckführung, Knöpfe schließen, Tasten am Handy bedienen - alltagsnahe Handlungsziele mit dem Kind vereinbart". Statt "Tonus-Regulation" schreiben wir "sicher aus dem Bett aufstehen, Treppen steigen, den Einkaufskorb tragen". Jede Leistungsseite folgt dem Muster: Indikation (z. B. Schlaganfall), Therapieziel auf ICF-Ebene (z. B. Wiedererlangung alltagsrelevanter Greif- und Manipulationsfähigkeit), verwendete Verfahren (Bobath, Spiegeltherapie, Forced-Use, repetitives Training), Rahmenbedingungen (Einzel- oder Gruppentherapie, Hausbesuch nach § 12 HeilM-RL, Frequenz gemäß HMK bzw. Blanko-VO). Dazu Team-Profile mit Zusatzqualifikationen (Bobath, SI nach Ayres, Handtherapie-Zertifikat DAHTH, Affolter, Castillo-Morales). So entsteht ein klares fachliches Profil - ohne werbliche Abgrenzung gegen andere Heilmittel-Erbringer, die berufsrechtlich ohnehin heikel wäre.
Was kostet eine Website für eine Ergotherapie-Praxis?
Starter ab 599 EUR netto einmalig plus Wartung ab 59 EUR netto monatlich für eine Website mit Leistungsseiten pro Indikationsbereich (Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie, Handtherapie, Psychiatrie), Team- und Qualifikationsübersicht, Kassen-/Zuzahlungsinfos, Kontakt-/Terminbereich und einem Blog bzw. Eltern-/Angehörigen-Ratgeberbereich. Optionale Erweiterungen (separater Auftrag): Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung, ein schlankes Terminanfrage-Formular ohne Datei-Upload (Kontakt, Indikations-Schwerpunkt, Verordnungsart, Wunschzeitraum), Einbindung eines Terminbuchungs-Widgets (Doctolib, jameda, samedi, Terminland oder das Buchungs-Modul Ihrer Praxissoftware) per iFrame oder Button-Link, ein Link-Modul zum Patienten-/Angehörigen-Portal Ihrer Praxissoftware (TheraOrga, Buchner, azh/theorg, OPTADATA) sowie ein Bewertungs-Widget (Google-Rezensionen, ProvenExpert). Einen eigenen Patienten-Login mit Verordnungs- oder Behandlungsdaten, ein eigenes Termin-Backend mit Slot-Kalender und Absage-Workflow, eine Abrechnung der Heilmittelverordnungen gegen GKV/PKV, ein Rezept-Upload-Modul oder die Speicherung von Befunden, ICF-Zielplänen oder Therapieverläufen bauen wir nicht - dafür nutzen Sie Ihre Praxissoftware (TheraOrga, Buchner, azh/theorg, OPTADATA) und die spezialisierten Terminbuchungs-Anbieter. Art.-9-DSGVO-Daten bleiben in den zertifizierten Fachsystemen. Details im 30-Minuten-Erstgespräch.
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Was wir bereits umgesetzt haben
Für eine Therapiepraxis haben wir eine dreisprachige Website mit animierter Startseite, interaktiver Karte und automatischem Kontaktformular entwickelt - Funktionen, die mit einem Baukasten oder Template nicht umsetzbar sind.
Referenzprojekt ansehen →Alle Details zu Umfang, Paketen und Preisen finden Sie auf unserer Leistungsseite Webentwicklung.
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Indikations-Schwerpunkte (Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie, Handtherapie, Psychiatrie), Ihre Teamstruktur, Ihre Zusatzqualifikationen und Ihre Terminbuchungs-Präferenzen (Anfrageformular, Doctolib/jameda/samedi/Terminland oder Buchungs-Modul Ihrer Praxissoftware). Sie bekommen ein konkretes Angebot für eine Website, die Zuweisende informiert, Eltern und Angehörige ernst nimmt und Ihr Team entlastet - ohne Marketing-Versprechen und ohne Berufsrecht-Risiko.
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