Professionelle Website für Apotheken

Apotheken sind der am stärksten regulierte Teil des deutschen Gesundheits-Einzelhandels - und zugleich die Profession, in der digitale Sichtbarkeit, eine saubere E-Rezept-Kommunikation und eine HWG-konforme Tonalität über die Bindung der Stammkundschaft und die Gewinnung neuer Kundschaft entscheiden. Zwischen Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Versanderlaubnis nach § 11a ApoG, E-Rezept-Pflicht seit 2024, securPharm-Fälschungsschutz, pharmazeutischen Dienstleistungen nach § 129 Abs. 5e SGB V und den engen Werbe-Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes braucht eine Apotheken-Website vor allem eins: Klarheit im engen Regulierungsrahmen. Wir bauen Websites für inhaber-geführte Vor-Ort-Apotheken und kleine Filialverbünde, die den gesetzlichen Rahmen korrekt abbilden, externe Bestell- und Reservierungsplattformen (gesund.de, ia.de, IhreApotheken) sauber einbinden - und bewusst keinen Online-Shop, keinen eigenen E-Rezept-Einlöse-Workflow und kein Patienten-Konto auf unseren Systemen aufbauen. Diese Bausteine gehören in spezialisierte Plattformen mit Versanderlaubnis und Gematik-Zulassung.

ApoG/ApBetrO-bewusst HWG-konform Art. 9 DSGVO E-Rezept-Info-Seite BFSG-konform

Warum Apotheken heute eine sachliche, hochwertige Website brauchen

Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht unter einem doppelten Druck: Seit der Einführung des E-Rezepts am 1. Januar 2024 hat sich die digitale Schnittstelle zur Patient:in grundlegend verändert, und gleichzeitig konkurriert die Vor-Ort-Apotheke mit EU-Versandapotheken, die - seit dem EuGH-Urteil DocMorris (C-148/15) - nicht mehr an die deutsche Rx-Preisbindung nach AMPreisV gebunden sind. Wer heute nicht mit einer klaren, sachlichen, an den aktuellen Vorgaben ausgerichteten Website erkennbar ist, verliert nicht nur Sichtbarkeit in der Google-Suche, sondern verschenkt auch die entscheidende Differenzierung gegenüber dem anonymen Versandhandel: die wohnortnahe, pharmazeutisch kompetente Beratung, die der Versand strukturell nicht leisten kann.

Gleichzeitig öffnet der Gesetzgeber mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) und den pharmazeutischen Dienstleistungen nach § 129 Abs. 5e SGB V seit 2022 klare Honorierungs-Strecken für genau diese Beratungs-Kompetenz: Medikationsanalyse bei Polymedikation, Blutdruck-Risikoerfassung, Einweisung in inhalative Anwendungen, pharmazeutische Betreuung nach Organtransplantation und bei oraler Antitumortherapie. Dass über 70 Prozent der Apothekenkundschaft laut ABDA-Zahlen vor dem Apothekenbesuch online recherchiert - zu Öffnungszeiten, Notdienst, Impfangeboten oder zur Frage, ob die Apotheke überhaupt pDL anbietet -, macht die Website zum ersten echten Conversion-Punkt.

Dazu kommt ein dritter, oft unterschätzter Punkt: Eine Apotheken-Website ist rechtlich exponiert. Das Heilmittelwerbegesetz, die Apothekenbetriebsordnung, die Berufsordnung der Landesapothekerkammer und die Sensibilität von Art. 9 DSGVO treffen hier aufeinander. Ein unbedachter Satz („Unsere Apotheke heilt Ihren Schnupfen schneller"), ein DSGVO-unsauberes Kontaktformular oder ein nicht ausreichend barrierefreies Angebot nach BFSG - und schon folgt eine Abmahnung durch einen Wettbewerbsverband (zum Beispiel die Wettbewerbszentrale) oder eine Beschwerde bei der Landesapothekerkammer. Eine von Grund auf sauber gebaute Website ist hier die günstigste Form der Risikoabsicherung.

Was auf eine moderne Apotheken-Website gehört

Die Startseite beantwortet in 10 Sekunden: Welche Apotheke (Name und Inhaber:in mit Approbation), aktuelle Öffnungszeiten inklusive Mittagspause und Samstagen, heutiger Notdienst-Status (ja/nein, mit Link zum Notdienst-Finder der Landesapothekerkammer), die drei bis fünf wichtigsten Leistungen (pharmazeutische Beratung, Botendienst, Impfen, pDL) und ein klarer Hinweis, wie das E-Rezept bei Ihnen eingelöst wird. Keine Slider mit Lifestyle-Bildern, keine Pop-ups, keine aggressiven Rabatt-Banner - das widerspricht sowohl der Berufsordnung als auch der Erwartung einer Gesundheits-Einrichtung.

Die Team-Seite ist in der Apotheke ein besonders wertvoller Vertrauens-Anker. Pro Apotheker:in und PTA: echtes Porträt, Approbation bzw. Ausbildungsnachweis, Schwerpunkte (Onkologie-Pharmazeutik, Ernährungs- und Diabetesberatung, Homöopathie nach HAB, Heimversorgung, klinische Pharmazie), Fortbildungs-Punkte der letzten Jahre, ehrenamtliche Kammer-Tätigkeiten falls vorhanden. Der Ton bleibt sachlich-professionell, ohne Werbe-Superlative - das verlangt die Berufsordnung jeder Landesapothekerkammer. Wichtig ist, dass die Leitung durch einen approbierten Apotheker bzw. eine approbierte Apothekerin nach ApoG klar erkennbar ist.

Die Seite zu den pharmazeutischen Dienstleistungen ist aus Conversion-Sicht die wertvollste Einzelseite. Pro pDL (Medikationsanalyse bei Polymedikation, Blutdruck-Risikoerfassung, Einweisung in Inhalativa bei Asthma und COPD, pharmazeutische Betreuung nach Organtransplantation, Beratung bei oraler Antitumortherapie) eine eigene Unterseite mit Zielgruppe, Ablauf, Dauer, benötigten Unterlagen und einem einfachen Termin-Anfrage-Weg. Sprache: „kann Sie unterstützen", „bietet eine standardisierte Erfassung" - niemals „hilft bei" oder „reduziert". Das ist HWG-Grundlage, speziell § 3 HWG (Irreführungsverbot) und § 11 HWG (Werbung außerhalb der Fachkreise).

Der Botendienst ist ein zentraler Service gerade für ältere und immobile Kundschaft und in § 17 Abs. 2 ApBetrO ausdrücklich zugelassen. Auf der Website bilden wir ihn als schlankes Anfrage-Formular ab: Name, Adresse, Telefonnummer, Apothekenpflicht ja/nein, bevorzugter Lieferzeitpunkt. Die Eingabe wird per sicherer SMTP-Verbindung direkt in Ihr Apotheken-Postfach geleitet; wir speichern die Anfrage nicht auf unseren Systemen, und das Formular erlaubt keine Datei-Uploads und keine Foto-Uploads von Rezepten. Die eigentliche Abwicklung - Ermittlung des Rezepts über TI oder Vor-Ort-Einlesen, Bereitstellung, persönliche Abgabe durch pharmazeutisches Personal Ihrer Apotheke an der Haustür - erfolgt außerhalb der Website so, wie die ApBetrO es vorschreibt.

Die Informationsseite zum E-Rezept erklärt in verständlicher Sprache die drei Einlöse-Wege (eGK-Token am HBA-Terminal der Apotheke einlesen, Zuweisung per Gematik-E-Rezept-App, Papierausdruck mit Aztec-Code), die Vorteile der elektronischen Zuweisung (kein Rezept-Einsenden per Post, schnelle Vorbereitung durch Ihre Apotheke) und die datenschutzrechtliche Einordnung. Wichtig ist, klar zu kommunizieren, was die Website nicht leistet: Kein E-Rezept-Upload, keine Rezept-Foto-Übermittlung, kein Medikations-Konto - das läuft konsequent über die Gematik-Telematikinfrastruktur und, falls gewünscht, über eine der externen Reservierungsplattformen.

Die Seite zu Impfungen in der Apotheke (nach § 20c IfSG Grippe, COVID-19 und weitere je nach Landesrecht) beschreibt sachlich das Impfangebot, die geschulte Person, die Räumlichkeit und den Ablauf (Aufklärung, Einwilligung, Impfung, 15 Minuten Beobachtung, Dokumentation im Impfpass und digital über ePA falls gewünscht). Einen eigenen Impftermin-Slot-Kalender bauen wir nicht; hier binden wir ein geeignetes Terminbuchungs-Widget (Calendly, Shore, Terminland) per iFrame oder Button-Link ein - den Vertrag und die Auftragsverarbeitung schließen Sie direkt mit dem jeweiligen Anbieter.

Die Einbindung einer externen Reservierungs- oder Bestellplattform ist der strategisch wichtigste Kanal für OTC-Vormerkungen und Rx-Zuweisungen. Wir binden Ihre bereits bestehende Plattform (gesund.de, ia.de, IhreApotheken/AVIE, callmyApo oder apotheke.de) per iFrame oder Button-Link prominent auf der Startseite und auf der E-Rezept-Seite ein. Sie schließen den Plattform-Vertrag und den Auftragsverarbeitungsvertrag direkt mit dem Anbieter; unsere Rolle endet an der Widget-Grenze. Einen eigenen Online-Shop mit Warenkorb und Kasse bauen wir bewusst nicht - dafür wäre eine Versanderlaubnis nach § 11a ApoG, ein securPharm-konformer Workflow, Kühlkettendokumentation und ein spezialisiertes Shop-System nötig, und das sprengt den Rahmen einer Website-Agentur.

Ein Blog für gesundheitsbezogene Information ist optional, aber wertvoll für SEO und Stammkundenbindung. Sachliche Beiträge zur Reiseimpfung, zu saisonalen Themen (Heuschnupfen, Erkältungszeit, Sonnenschutz), zur sicheren Anwendung häufiger OTC-Präparate oder zur Wechselwirkungs-Problematik bei Polymedikation bauen Autorität. Bei jedem gesundheitsbezogenen Beitrag gilt HWG: keine Arznei-Empfehlungen mit Produktnamen außerhalb der Fachkreise, keine Vorher-Nachher-Darstellungen, keine Erfolgs-Testimonials einzelner Kund:innen mit Krankheitsverläufen. Als Quellen referenzieren wir die ABDA, die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), das Robert Koch-Institut (RKI) und die STIKO.

Rechtlicher Rahmen: ApoG, ApBetrO, HWG, AMG, AMPreisV, securPharm, BFSG und DSGVO

Das Apothekengesetz (ApoG) definiert die Rahmenbedingungen, unter denen eine Apotheke überhaupt betrieben werden darf: Personalapothekerprinzip (Leitung durch einen approbierten Apotheker bzw. eine approbierte Apothekerin), das 2018 vom Bundesverfassungsgericht erneut bestätigte Fremdbesitzverbot (keine Kapitalgesellschaft ohne pharmazeutische Leitung), die Mehrbesitzbeschränkung auf maximal drei Filialapotheken neben der Hauptapotheke im selben oder angrenzenden Landkreis und, für den Online-Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel, die Versanderlaubnis nach § 11a ApoG. Auf der Website stellen wir diese Struktur klar dar (Inhaber:in, Approbations-Nachweis, Filialstruktur) - so, dass die Berufsordnung der jeweiligen Landesapothekerkammer eingehalten wird.

Die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) regelt die innere Betriebsführung: Räume, Qualitätsmanagementsystem (QMS), Rezeptur und Defektur, Temperaturführung für Kühlware, Dokumentation und den Botendienst in § 17 Abs. 2. Das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regeln Zulassung, Verkehrsfähigkeit und Verschreibungspflicht von Arzneimitteln; die Apothekenpreisverordnung (AMPreisV) bindet die Preise verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der deutschen Präsenzapotheke. Für die Website bedeutet das ganz praktisch: keine Rabattaktionen auf Rx-Arzneimittel, keine Preisvergleiche zu EU-Versendern, keine Werbeaussagen zu BtM-Präparaten außerhalb zulässiger Fachkreis-Kommunikation.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist die zentrale Werbe-Leitplanke. § 3 verbietet irreführende Werbung, § 3a Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel, § 4 regelt Pflichtangaben bei Werbung, § 7 schränkt Wertreklame ein, § 10 verbietet Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel, § 11 verbietet u. a. Werbung mit Erfolgsberichten, bildlichen Darstellungen in Berufskleidung oder mit Prüfzeichen, § 12 regelt Werbung gegenüber bestimmten Erkrankungen. Wir formulieren jede Content-Seite nach diesen Grenzen und greifen bei Zweifelsfragen auf spezialisierte Fachanwält:innen zurück.

securPharm ist das deutsche Verifizierungssystem zum Fälschungsschutz (auf Basis der EU-Richtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung 2016/161, seit 9. Februar 2019 für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend). Auf der Website ist securPharm selten sichtbar - relevant wird es in der Kommunikation zur Rezeptur, Kühlkette und beim Hinweis, dass Ihre Apotheke jede Rx-Packung vor Abgabe im securPharm-System verifiziert. Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) und das E-Rezept-Gesetz (Stichtag 1. Januar 2024) sind die Regulierungs-Eckpfeiler, die den Rahmen aller digitalen Dienste vorgeben.

Die DSGVO greift besonders intensiv, weil Apotheken Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeiten - eine besondere Kategorie personenbezogener Daten mit strengen Verarbeitungsgrenzen. Konkret heißt das für die Website: Hosting in der EU, ein sauberer Consent-Layer nach TTDSG für jedes Tracking, Auftragsverarbeitungsverträge für jedes eingebundene Widget, keine US-Dienste ohne Standardvertragsklauseln, DSGVO-konforme Formulare (Botendienst-Anfrage, Terminanfrage) ohne Speicherung auf unseren Systemen und eine Datenschutzerklärung mit den erweiterten Pflichtangaben zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Besonders schützenswerte Daten speichern wir nicht auf unseren Systemen - Anfragen werden per TLS-gesichertem SMTP direkt in Ihr Apotheken-Postfach transportiert.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), seit 28. Juni 2025 in Kraft, erfasst Apotheken-Websites direkt, sobald sie verbraucherrelevante digitale Dienstleistungen anbieten (Reservierungen, Botendienst-Anfragen, Terminbuchungen für pDL). Wir setzen pauschal auf BFSG-Konformität: WCAG 2.1 AA mit Kontrastwerten über 4.5:1, vollständige Tastatur-Bedienbarkeit, Screenreader-Tauglichkeit, sinnvolle Alternativtexte, explizite Formular-Labels und barrierefreie PDFs. Das ist zugleich ein Gewinn für die Auffindbarkeit in der Google-Suche und für ältere Kundschaft, die oft ein wesentlicher Teil der Apothekenkundschaft ist.

Lokale Sichtbarkeit, Notdienst und Google Business Profile

Apotheken sind strukturell lokale Anbieter - der Einzugsbereich liegt typischerweise bei 0,5-2 km in Großstadt-Lagen, 2-5 km in Kleinstadt-Lagen und 5-15 km in ländlichen Regionen. Das Google Business Profile mit primärer Kategorie „Apotheke", korrekten Öffnungszeiten inklusive Mittagspause und Samstagen, vollständigen Attributen (Botendienst, barrierefrei, Parkplatz, ÖPNV-Anbindung, Impfangebot), regelmäßigen Foto-Updates und aktiven Bewertungs-Antworten ist der wichtigste lokale SEO-Hebel. Sekundärkategorien wie „Reformhaus", „Homöopathisches Geschäft" oder „Medizinbedarfsgeschäft" kommen nur in Frage, wenn das Sortiment tatsächlich passt - die Hauptkategorie bleibt immer „Apotheke", weil die Berufsordnung eine klare Bezeichnung verlangt.

Der Notdienst ist landesrechtlich geregelt und wird von der zuständigen Landesapothekerkammer koordiniert. Auf der Website verlinken wir auf den bundesweiten Notdienst-Finder aponet.de (ABDA) oder auf die Notdienst-Suche der Kammer Ihres Bundeslandes - niemals auf einen eigenen, händisch gepflegten Dienstplan. So ist der angezeigte Dienstplan immer aktuell und durch die Kammer verantwortet. Ergänzend integrieren wir strukturierte Daten Schema.org Pharmacy mit openingHoursSpecification, um Google die Öffnungs- und Notdienstzeiten maschinenlesbar zu signalisieren.

Bewertungen sind in der Apotheke ein Vertrauens-Anker ersten Ranges. Wir richten auf Wunsch eine dezente Bewertungsaufforderung nach Vor-Ort-Beratung ein (per QR-Code am HV-Tisch) und binden DSGVO-konform Google-Rezensionen und - falls vorhanden - ProvenExpert-Bewertungen ein. Antworten auf Bewertungen - besonders die kritischen mit einer sachlichen, zugewandten Rückmeldung - stärken das Profil mehr als jede Marketing-Kampagne. Verweise auf die Verbraucherzentrale (VZBV), den Arzneimittel-Atlas und die AOK-Gesundheits-Navigation halten wir fachlich-neutral und ohne Werbe-Charakter.

Häufige Fragen zur Website für Apotheken

Welche rechtlichen Besonderheiten gelten für Apotheken-Websites?

Apotheken bewegen sich in einem der dichtesten Regulierungsgeflechte des deutschen Mittelstands: das Apothekengesetz (ApoG) mit Personalapothekerprinzip, Fremdbesitzverbot (2018 vom Bundesverfassungsgericht erneut bestätigt) und Mehrbesitzbeschränkung auf maximal drei Filialen neben der Hauptapotheke, die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) für Räume, Qualitätsmanagement, Rezeptur und Temperaturführung, das Arzneimittelgesetz (AMG), das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die Apothekenpreisverordnung (AMPreisV) für die Rx-Preisbindung und vor allem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) mit sehr engen Grenzen in §§ 3, 3a, 4, 7, 10, 11 und 12. Hinzu kommen das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG), die securPharm-Fälschungsschutz-Systematik (seit 2019 auf Basis der EU-Verifizierungsrichtlinie) und, weil in jeder Apotheke Gesundheitsdaten verarbeitet werden, der besonders strenge Art. 9 DSGVO zusammen mit dem TTDSG für jede Form von Tracking auf der Website. Eine Apotheken-Website darf deshalb an keiner Stelle Werbeformen verwenden, die in anderen Branchen längst Standard sind - Preisvergleiche, Rabattaktionen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel oder reißerische Wirkversprechen sind abmahnfähig.

Wie wird das E-Rezept auf der Website abgebildet - und was bewusst nicht?

Das E-Rezept ist seit dem 1. Januar 2024 in der gesetzlichen Krankenversicherung Regelversorgung. Patient:innen erhalten das Rezept als Token auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), in der Gematik-E-Rezept-App oder als Papierausdruck; die Einlösung in der Apotheke läuft ausschließlich über die Telematikinfrastruktur (TI) und KIM (Kommunikation im Medizinwesen) - nicht über Ihre Website. Genau diese Trennung halten wir sauber: Auf der Website erklären wir in einer eigenen Informationsseite, wie das E-Rezept funktioniert, welche drei Einlöse-Wege es gibt und wie Patient:innen ihr Rezept an Ihre Apotheke übermitteln können (Vor-Ort-Einlesen der eGK, Zuweisung per Gematik-App, Reservierung über gesund.de, ia.de oder IhreApotheken mit Token-Weiterleitung an Ihre Apotheke). Einen eigenen E-Rezept-Einlöse-Workflow auf unseren Systemen bauen wir bewusst nicht - das wäre TI-Anschlusspflicht, KIM-Zertifizierung und Gematik-Spezifikation, und das leistet keine Website-Agentur, sondern die spezialisierten TI-Konnektor-Hersteller und Bestellplattformen mit entsprechender Zulassung.

Wie präsentiere ich pharmazeutische Dienstleistungen (pDL nach § 129 Abs. 5e SGB V) conversion-stark und HWG-konform?

Pharmazeutische Dienstleistungen sind seit 2022 für GKV-Versicherte erstattungsfähig und der wichtigste strategische Hebel für die Vor-Ort-Apotheke gegenüber dem Versandhandel. Dazu gehören die erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (ab fünf Dauer-Arzneimitteln), die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck, die Einweisung in inhalative Anwendungen (Asthma, COPD), die pharmazeutische Betreuung nach Organtransplantation sowie die Beratung zur oralen Antitumortherapie. Auf der Website bekommt jede dieser Leistungen eine eigene kompakte Erklärseite mit Zielgruppe, Ablauf, Dauer, Voraussetzungen (gültige eGK, ärztliche Verordnung wo nötig) und einem Terminanfrage-Weg - Sprache sachlich-zugewandt, ohne Heilversprechen, immer mit Formulierungen wie „kann Sie bei der sicheren Anwendung unterstützen" statt „hilft bei". So bleibt der Text HWG-konform (§§ 3, 11 HWG) und signalisiert gleichzeitig Kompetenz, die Versender strukturell nicht liefern können.

Wie gehe ich mit OTC-Reservierung und Botendienst auf der Website um?

Für die Reservierung apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel (OTC) und für die Vormerkung verschreibungspflichtiger Präparate bis zur Rezept-Einlösung vor Ort binden wir auf Ihrer Website die bestehenden Plattformen Ihrer Wahl ein: gesund.de (das ABDA-nahe Angebot), ia.de (Der Standard), IhreApotheken/AVIE, callmyApo oder apotheke.de - entweder per iFrame mit eingebettetem Widget oder als Button-Link zu Ihrer dortigen Apotheken-Profilseite. Den Anbietervertrag und den Auftragsverarbeitungsvertrag schließen Sie direkt mit der jeweiligen Plattform ab; unsere Rolle endet an der Widget-Grenze. Der Botendienst nach § 17 Abs. 2 ApBetrO wird auf der Website als schlankes Anfrage-Formular abgebildet, das die Eingabe per sicherer SMTP-Verbindung direkt in Ihr Apotheken-Postfach weiterleitet - keine Speicherung auf unseren Systemen, keine Datei-Uploads, keine Bilder von Rezepten. Die eigentliche Abgabe erfolgt durch pharmazeutisches Personal Ihrer Apotheke persönlich an der Haustür - so, wie es die ApBetrO vorschreibt.

Wie bilde ich den Notdienst korrekt ab, ohne selbst einen Dienstplan pflegen zu müssen?

Der Notdienst ist nach dem jeweiligen Landesapothekengesetz geregelt und wird von der zuständigen Landesapothekerkammer koordiniert. Eine eigene Dienstplan-Pflege auf Ihrer Website wäre nicht nur doppelte Arbeit, sondern eine Haftungs-Falle: Bei Abweichungen zwischen Ihrer Website und dem offiziellen Kammer-Notdienstplan haften Sie. Wir verlinken deshalb auf den Notdienst-Finder der jeweiligen Landesapothekerkammer bzw. auf aponet.de/apotheke/notdienstsuche (ABDA-Portal) - entweder als Button zum bundesweiten Finder oder als eingebetteter iFrame der Kammer-Suche. So ist der angezeigte Dienstplan immer aktuell und durch die Kammer verantwortet, und Ihre Website muss nicht täglich aktualisiert werden.

Was kostet eine Website für eine Apotheke?

Starter ab 599 EUR netto einmalig plus Wartung ab 59 EUR netto monatlich für eine Website mit Team- und Beratungs-Seiten, einer Übersicht pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL), Informationen zu Botendienst und Impfen in der Apotheke sowie einem Blog für gesundheitsbezogene Information. Optionale Erweiterungen (separater Auftrag): Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung, Einbindung einer externen Reservierungs- oder Bestellplattform (gesund.de, ia.de, IhreApotheken, callmyApo) per Button-Link oder iFrame, Einbindung des Notdienst-Finders der Landesapothekerkammer und ein Botendienst-Anfrage-Formular, dessen Nachrichten direkt in Ihr Apotheken-Postfach laufen (keine Speicherung der Inhalte, keine Datei-Uploads). Einen Online-Shop für OTC- oder Rx-Arzneimittel, ein eigenes E-Rezept-Einlöse-Portal oder ein Patienten-Konto mit Medikations-Historie bauen wir nicht. Versand und E-Rezept-Abwicklung laufen über Gematik-TI, gesund.de und spezialisierte Versand-Plattformen mit § 11a-ApoG-Versanderlaubnis; die dortige Integration ist Teil Ihres jeweiligen Plattform-Vertrags. Details im 30-Minuten-Erstgespräch.

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