Professionelle Website für Personalberater & Executive Search

Personalberatung und Executive Search sind Vertrauens-, Netzwerk- und Compliance-Märkte. Auftraggeber (HR-Leitung, CFOs, Inhaber) und Kandidat:innen auf Senior- und C-Level-Ebene recherchieren heute systematisch online, bevor sie mit einer Personalberatung überhaupt ins Gespräch gehen: Welche Branchen und Funktionen sind wirklich abgedeckt? Retained Search oder Contingent-Modell? Gibt es eine AÜG-Erlaubnis - oder läuft alles als reine Vermittlung? Wie wird der Kandidaten-Pool nach DSGVO verwaltet? Ist die Personalberatung BDU- und AESC-gebunden? Wer hier mit einer generischen Agentur-Website, einer Stichwort-Liste aus „Recruiting, Headhunting, HR-Lösungen“ und ohne überprüfbare Verbands- und Rechts-Rahmen auftritt, wird vor dem ersten Telefonat aussortiert. Wir bauen Websites für Personalberater:innen und Executive-Search-Boutiquen, die die drei Geschäftsmodelle (Vermittlung, Retained Search, AÜG) trennscharf kommunizieren, BDU-/AESC-Nachweise und Branchen-Tiefe sichtbar machen und eine Kandidaten- und Mandats-Strecke bieten, die an § 296 SGB III, § 1 AÜG, Art. 6/9 DSGVO und § 1 AGG ausgerichtet ist.

§ 296 SGB III klar kommuniziert § 1 AÜG transparent BDU-/AESC-orientiert Art. 6/9 DSGVO strukturiert § 1 AGG / § 7 UWG beachtet

Warum Personalberatungen heute eine trennscharfe Website brauchen

Der deutsche Markt für Personalberatung, Executive Search und Zeitarbeit bewegt sich nach BDU- und iGZ-/BAP-Auswertungen in einer Größenordnung von zusammen über 40 Milliarden Euro Jahresumsatz - mit drei sehr unterschiedlichen Geschäftsmodellen (klassische Vermittlung, Retained Executive Search, Arbeitnehmer­überlassung) und einer heterogenen Anbieter-Landschaft: die großen internationalen Search-Häuser, mittelständische Executive-Search-Boutiquen, spezialisierte Contingent-Vermittler pro Branche, AÜG-Zeitarbeits­unternehmen mit Personalvermittlungs­zweig und eine breite Schicht selbstständiger Einzel-Personalberater:innen nach Konzern-Exit aus HR- oder Search-Rollen. Gemeinsam ist allen: Die Berufs­bezeichnung „Personalberater:in“ ist nicht geschützt, jede:r darf sie führen, und die Abgrenzung zu intransparenten „Kopfjägern“ passiert zu einem erheblichen Teil auf der Website - lange bevor eine Auftraggeberin zum Hörer greift.

Das Kaufverhalten auf Auftraggeber-Seite ist in den letzten Jahren deutlich systematischer geworden. HR-Leitung, CFO, CHRO oder Inhaber recherchieren vor dem Erstkontakt auf Google und LinkedIn: Welche Branchen- und Funktions-Tiefe wird wirklich bedient? Wird Retained oder Contingent gearbeitet? Besteht eine AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, oder handelt es sich um reine Vermittlung? Welche Verbands­bindungen (BDU, AESC, ERA, iGZ/BAP) und welche Time-to-Shortlist- und Retention-Kennzahlen werden gezeigt? Parallel recherchieren Kandidat:innen auf Senior- und C-Level-Ebene denselben Auftritt und prüfen, ob die Honorar-Logik klar beim Auftraggeber liegt, wie der Kandidaten-Pool nach DSGVO geführt wird und wie die Personalberatung den AGG-konformen Such-Prozess beschreibt. Eine Website, die hier mit „Wir finden den richtigen Kandidaten“ und einer Logo-Parade aufschlägt, wird aus dem Relevant Set beider Seiten gestrichen.

Wir konzentrieren uns auf zwei Zielgruppen: selbstständige Einzel-Personalberater:innen nach Konzern- oder Search-House-Exit und wachsende Boutique-Beratungen bis etwa 20 Köpfe. Die großen Search-Häuser leben von internationalen Mandats-Listen, Partner-Netzwerken und Rahmen­verträgen; ihre Websites sind eher Reputations-Anker. Auf der Einzel- und Boutique-Ebene dagegen entsteht ein erheblicher Teil der Mandats-Pipeline tatsächlich über digitale Kanäle - gezielte LinkedIn-Sichtbarkeit, Long-Tail-SEO auf Branche-und-Funktion-Kombinationen, strukturierte Darstellung von BDU-/AESC-Bindung und Branchen-Erfahrung, offene-Mandate-Listing mit JobPosting-Markup. Eine sauber gebaute Website verschiebt hier die Pipeline messbar, weil sie den Einstieg vom „Machen Sie auch IT?“ zu „Können Sie ein C-Level-Mandat im Life-Sciences-Mittelstand in zwölf Wochen shortlisten?“ verschiebt.

Die drei Geschäftsmodelle trennscharf: Personalvermittlung, Executive Search und Arbeitnehmer­überlassung

Die klassische Personalvermittlung (Contingent-Modell) ist das mit Abstand verbreitetste Modell. Ein Unternehmen beauftragt die Personalberatung mit der Suche nach einer Fach- oder Führungs­kraft, die Personalberatung recherchiert und spricht Kandidat:innen an, schlägt eine Shortlist vor und erhält nach Unterzeichnung des Arbeits­vertrags ein Vermittlungs-Honorar, das typischerweise zwischen 20 und 35 Prozent des ersten Brutto-Jahres­gehalts liegt (bei anspruchsvollen Fach- und unteren Führungspositionen eher im oberen Drittel). Wichtig für die Website-Kommunikation: Der Arbeitsvertrag kommt ausschließlich zwischen Kandidat:in und Unternehmen zustande - es entsteht kein Arbeitsverhältnis zur Personalberatung. Rechtlich ist das normale gewerbliche Personalvermittlung nach § 14 GewO in Verbindung mit §§ 291 ff. SGB III; eine § 34c-GewO-Erlaubnis ist nicht einschlägig, weil diese Vorschrift Immobilien- und Darlehens­vermittlung adressiert, nicht Personal­vermittlung.

Executive Search (Retained Search) ist das etablierte Modell für Führungs- und C-Level-Positionen - CEO, CFO, COO, CTO, CHRO, Bereichs­leitung, VP-Ebene. Statt Anzeigen zu schalten und auf Bewerbungen zu warten, recherchiert die Search-Beratung aktiv im relevanten Markt, spricht Kandidat:innen direkt an und führt strukturierte Assessments durch. Die Honorar-Struktur ist charakteristisch: ein Retainer (Vorab-Rechnung) plus Erfolgs­komponente, Gesamt-Fee typischerweise 28 bis 40 Prozent des ersten Brutto-Jahres­gehalts, häufig in drei Raten gestaffelt (Briefing, präsentierte Shortlist, unterzeichneter Vertrag). Rechtlich ist Retained Executive Search identisch zur klassischen Vermittlung - keine Arbeitnehmer­überlassung, kein Arbeits­verhältnis zur Beratung, nur methodisch anders aufgestellt. Auf der Website kommunizieren wir diese Logik sachlich als Leistungs­beschreibung und verzichten auf Formulierungen, die einen Retainer als „vom Kandidaten zahlbar“ erscheinen ließen - das verstieße gegen § 296 Abs. 3 SGB III und wäre ein harter Compliance-Befund.

Arbeitnehmer­überlassung (Zeit­arbeit, Interim-Management per AÜG) ist rechtlich eine eigene Welt. Die Personalberatung stellt Kandidat:innen selbst an und überlässt sie einem Kunden­unternehmen zur Arbeitsleistung - nicht zur Vermittlung. Das ist nach § 1 AÜG erlaubnispflichtig; die Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt und setzt Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungs­fähigkeit und Haftungs­nachweise voraus. Mit der Erlaubnis kommen Pflichten, die auf der Website nicht „unter Sonstiges“ verschwinden dürfen: Equal Pay nach § 8 AÜG (spätestens nach neun Monaten; ohne Tarifbindung ab dem ersten Tag), Höchst­überlassungs­dauer von 18 Monaten beim selben Entleiher nach § 1 Abs. 1b AÜG, Informations­pflichten gegenüber Leih­arbeit­nehmer:innen nach § 11 AÜG, flankiert durch Mindest­entgelt­tarifverträge (iGZ/BAP) und das AEntG. Verstöße sind Ordnungs­widrigkeiten nach § 16 AÜG mit Bußgeldern bis 500.000 EUR; die schärfste Rechtsfolge ist, dass bei unerlaubter Überlassung ein Arbeits­verhältnis direkt zwischen Entleiher und Arbeitnehmer:in entsteht.

Für die Website folgt daraus eine klare Architektur: drei eigene Unterseiten, eine je Modell, mit präziser Honorar-Logik, Vertrags­parteien-Beschreibung und Leistungs­umfang. Der AÜG-Bereich wird nur ausgewiesen, wenn die Erlaubnis tatsächlich erteilt ist; die Erlaubnis-Nummer und der Erteilungs­stand können im Impressum oder auf der AÜG-Seite genannt werden - sie sind ein starkes Vertrauens-Signal gegenüber Einkaufs­abteilungen, die bei Rahmen­verträgen regelmäßig einen Erlaubnis-Nachweis anfordern. Wo keine AÜG-Erlaubnis besteht, schließen wir das Modell auf der Website ausdrücklich aus, um keine Grauzonen zu erzeugen. Die Preis- und Honorar-Kommunikation ist orientierend (Prozent-Ranges, Staffelungs­logik), nicht als Listen­preis - individuelle Konditionen entstehen im Mandatsgespräch und gehören dorthin.

Was auf eine moderne Personalberater-Website gehört

Die Startseite beantwortet in 15 Sekunden drei Fragen: In welchen Branchen und Funktionen arbeiten Sie, mit welchem Geschäfts­modell, und mit welcher nachvollziehbaren Qualitäts­bindung (BDU, AESC, ERA). Statt „Wir besetzen Positionen in allen Branchen“ eine präzise Schwerpunkt-Achse - etwa „Retained Executive Search für C-Level- und Senior-Management-Positionen in Pharma/Life Sciences, MedTech und Healthcare im DACH-Raum“. Ein seriös-zurückhaltendes Team-Foto (nicht Stock, nicht Hochglanz) und als Primär-CTA das Mandatsanfrage-Gespräch mit 30 Minuten Slot, nicht die „Jetzt Top-Kandidaten finden“-Aktions­banner. Karussells, Pop-ups und aggressive Lead-Capture-Dialoge passen in diesem B2B-Markt nicht und wirken sofort unseriös gegenüber CFOs und HR-Leitung.

Die Leistungs- und Kompetenz-Seiten bilden das SEO-Rückgrat über die beiden Achsen Branche und Funktion. Pro Branche (Pharma/Life Sciences, Automotive, Maschinenbau, Finance/Banking/Insurance, IT/Software/Tech, Consulting, Energie, Handel/Konsumgüter, Healthcare/Kliniken, Öffentlicher Dienst) und pro Funktions-Ebene (C-Level, Senior Management/Bereichs­leitung, Middle Management, Spezialisten) jeweils 800 bis 1.500 Wörter mit typischen Positions-Profilen, Gehalts­ranges, üblichen Such-Dauern und methodischem Rahmen. Genau diese Seiten ranken für Long-Tail-Suchen mit hoher Kauf-Intention: „CFO-Suche Maschinenbau Mittelstand Bayern“, „Head of Quality Pharma DACH“, „Interim CTO SaaS Hamburg“. Wir strukturieren sie mit klarer H-Hierarchie, interner Verlinkung und Schema.org-Markup (ProfessionalService, Person), ohne inhaltsleere Keyword-Wiederholung, die heute ohnehin abgestraft wird.

Die Team- und Partner-Seite ist das sichtbarste Vertrauens-Signal der Personalberatungs-Website. Pro Partner:in: echtes Foto, Ausbildungs- und Stationen-Historie (BWL/VWL/Psychologie/Jura, MBA, relevante Konzern-HR- oder Search-Stationen mit Rollen und Dauer), Branchen- und Funktions-Schwerpunkte in Jahren, Sprachen, Zertifizierungen (BDU-Fachberater, CSR-/Diversity-Programme, Assessment-Zertifikate wie Hogan oder Predictive Index), relevante Veröffentlichungen und Vortrags-Slots (Personal-Messen wie Zukunft Personal, HR-Kongresse). Diese Darstellung ist glaubwürdiger als eine Logo-Parade von Kunden­marken - und sie filtert Einkaufs­abteilungen, die in Ausschreibungen nach konkreten Qualifikations­nachweisen und Branchen-Erfahrung fragen. Die Kunden-Logo-Wand arbeitet nur dort, wo ausdrückliche schriftliche Einwilligung vorliegt, idealerweise ergänzt um ein anonymisiertes „Wir besetzen seit 2014 Mandate in Maschinenbau, Automotive-Zulieferern, Pharma- und SaaS-Unternehmen zwischen 50 und 5.000 MA“.

Ergänzend brauchen zwei Bereiche besondere Aufmerksamkeit. Die Mandats-Cases arbeiten konsequent pseudonym: Ausgangslage (Branche, Umsatz- und Mitarbeiter-Größen­klasse, Rolle), Auftrag, Vorgehen in drei bis fünf Schritten, Kennzahlen in qualitativen oder relativen Größen („Time-to-Shortlist neun Wochen“, „Time-to-Hire Woche 16“, „Retention über zwölf Monate bei 100 Prozent“). Daneben das offene-Mandate-Listing: aktuelle Positionen als Job-Anzeigen, entweder mit anonymisiertem Auftraggeber („führender Maschinenbauer in Bayern“) oder mit ausdrücklicher Nennungs­freigabe, technisch aufgebaut mit Schema.org JobPosting-Markup und optional per Indeed-XML-Feed oder LinkedIn-/Xing-/StepStone-Ausspielung. Die Infrastruktur dafür (Astro Content Collections für die Stellen-Einträge, saubere Strukturdaten, Autoren-Rollen) bauen wir so, dass Ihr Team oder Ihr ATS die Mandate ohne technische Hürden pflegt - ohne dass wir den ATS selbst hosten oder CV-Daten auf unseren Systemen speichern. Abgerundet wird das Bild durch einen Thought-Leadership-Blog mit Gehalts-Reports, Diversity-in-Leadership-Studien und Branchen-Trend-Analysen - klassische Lead-Magnete im Executive-Umfeld.

Kandidaten-Daten, AGG und Active Sourcing: DSGVO-Architektur nach Art. 6 und 9

Personalberatungen verarbeiten mit jedem Mandat einen der sensibelsten Datenbestände, den eine B2B-Beratung kennt: Lebensläufe, Zeugnisse, Arbeitgeber- und Gehalts­historien, Referenzen, Interview- und Assessment-Notizen, Bild- und Video-Material aus Vorstellungs­gesprächen. Teil­weise sind besondere Kategorien personen­bezogener Daten nach Art. 9 DSGVO berührt - etwa Gewerkschafts­zugehörigkeit, religiöse Prägung aus früheren konfessionellen Arbeit­gebern oder Gesundheits­einschränkungen aus dem Bewerbungs­verlauf. Die Rechtsgrundlagen werden in der Website-Darstellung sauber getrennt: gegenüber Kandidat:innen in der Regel Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (und zusätzlich Art. 9 Abs. 2 lit. a, wo sensible Kategorien erhoben werden) für die Aufnahme in den aktiven Kandidaten-Pool - mit definierter Laufzeit und ausdrücklichem Widerrufs­recht - oder Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die konkrete Mandats-Anbahnung; gegenüber Auftraggebern Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für das Mandats- und Honorar­verhältnis.

Die Kandidaten-Seite macht diese Logik sichtbar. Wir strukturieren eine eigene Unterseite mit vier Blöcken: Einwilligungs-Umfang (welche Daten werden in den Pool aufgenommen, zu welchem Zweck), Laufzeit (z. B. „24 Monate aktiver Pool, danach Anonymisierung oder erneute Einwilligung“), Betroffenen­rechte nach Art. 15 bis 17 DSGVO (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung) mit einem klaren Prozess zur Geltend­machung, sowie die Informations­pflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO beim Erstkontakt (auch bei Active Sourcing, wo Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden). Ergänzend adressieren wir die Sonder­fragen des Beschäftigten-Daten­schutzes: Einmal eingestellte Kandidat:innen unterliegen beim Unternehmen § 26 BDSG mit langen Aufbewahrungs­fristen (Personal­akte nach HGB/AO sechs bis zehn Jahre), abgelehnte Kandidat:innen hingegen werden typischerweise nach sechs Monaten gelöscht - das ist die Frist, die sich aus der AGG-Klage­frist nach § 15 Abs. 4 AGG in Verbindung mit § 61b ArbGG ergibt. Die Website formuliert das als Prozess-Beschreibung, nicht als einzelfall­bezogene Auskunft.

Ein eigener Abschnitt adressiert das Allgemeine Gleichbehandlungs­gesetz (AGG). § 1 AGG benennt die geschützten Merkmale (Rasse/ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität), § 7 AGG verbietet ihre Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf; die BAG-Rechtsprechung schließt daraus auch, dass Fragen nach Schwangerschaft oder Familien­planung im Interview unzulässig sind und dass diese Merkmale nicht als Auswahl-Kriterium in ATS-Systemen geführt werden. Eine Personalberatung, die das auf der Website sichtbar macht - als „Unser Such-Prozess ist an § 1 AGG orientiert aufgebaut; wir führen keine geschützten Merkmale als Auswahl­kriterien und beraten Auftraggeber bei der AGG-konformen Formulierung von Positions­profilen“ -, signalisiert gegenüber Einkauf, HR-Leitung und Kandidat:innen gleichzeitig Qualität. Das ist wirksamer als jede Diversity-Charta-Grafik auf der Startseite und filtert Auftraggeber heraus, die diskriminierende Vorgaben machen würden.

Active Sourcing über LinkedIn Recruiter, Xing TalentManager, StepStone oder Indeed ist in der Personal­beratung Standard - und auf der Website erklärungs­bedürftig. Datenschutz­rechtlich tragfähig ist die Ansprache in der Regel dann, wenn sie über die plattform­eigenen Messaging-Kanäle läuft, die Plattform-AGB eingehalten werden und der Zweck (mandats­bezogene Ansprache zu einer offenen Position) im Erstkontakt erkennbar ist. Kritisch wird es bei drei Konstellationen: Erstens das Scraping öffentlicher Profile (EuGH- und BGH-Entscheidungen lassen hier nur schmale Pfade); zweitens die Kalt-Ansprache an private E-Mail-Adressen ohne vorherigen Plattform-Kontakt, die an § 7 UWG (unzumutbare Belästigung durch unaufgeforderte Werbe-Kommunikation) und an eine fragwürdige Rechts­grundlage nach Art. 6 DSGVO rührt; drittens das Abwerben fremder Mitarbeiter nach § 4 Nr. 4 UWG - BGH-Rechtsprechung lässt kurze Erstkontakte am Arbeitsplatz zu, untersagt aber inhaltlich-ausführliche Abwerbe­gespräche während der Arbeitszeit sowie planmäßiges Mitbewerber-Abwerben mit Behinderungs­zweck. Wir spiegeln diese Grenzen in einer eigenen Seite „Unser Such-Prozess“ wider - an § 7 UWG und Art. 6 DSGVO orientiert formuliert - und machen sie damit zu einem Qualitäts­filter gegenüber intransparenten Marktteilnehmern.

Verbandsbindung, Lead-Gewinnung und vertrauliche Mandatsanfrage

Seriöse Personalberatung lebt von überprüfbarer Verbandsbindung. Der BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen) führt einen eigenen Fachbereich Personal­beratung mit bindenden Berufs­grundsätzen zu Gebühren­transparenz, Abwerbe-Ethik, Kandidaten-Daten­umgang und Trenn­schärfe gegenüber Arbeits­vermittlung und AÜG. Auf internationaler Ebene ist die AESC (Association of Executive Search and Leadership Consultants) mit ihrem Ehrenkodex die Referenz für Retained-Executive-Search; Verbände wie ERA Executive Recruiters Alliance ergänzen das Bild, je nach Geschäftsmodell sind iGZ oder BAP für den AÜG-Bereich relevant. Auf der Website bauen wir eine eigene Seite „Verbände & Ethik-Kodex“ mit Mitgliedschaften, Beitritts-Jahren und Kern­prinzipien in Stichpunkten - verlinkt auf die Verbands-Originale, ohne eigene Umdeutung, die in Werbe-Nähe geraten könnte. Das wirkt substanziell und grenzt die Personalberatung klar von intransparenten „Kopfjäger“-Auftritten ab, die weder Mitgliedschaften noch Honorar-Logik offenlegen.

Die Lead-Hierarchie einer Personalberatung sieht klar B2B-geprägt aus. An erster Stelle stehen Empfehlungen - durch frühere Auftraggeber, HR-Netzwerke, Verbandsbindung - und die Website sichert sie ab: Wer empfohlen wird, wird recherchiert, und der Website-Auftritt bestätigt die Empfehlung oder entwertet sie. An zweiter Stelle steht LinkedIn als primärer digitaler Kanal; im Executive-Umfeld ist LinkedIn die Zielgruppen-Plattform, nicht Instagram oder TikTok. Regelmäßige Fachbeiträge zu Gehalts­trends, Führungs­anforderungen, Diversity-Zahlen, mit Rück­verlinkung auf Website-Artikel statt reiner Native-Posts, halten die Erzählung bei Ihnen. Long-Tail-SEO ergänzt das über Branche-und-Funktion-Kombinationen („CFO-Suche Mittelstand“, „Head of Quality Pharma DACH“, „Interim CTO SaaS Hamburg“); das Google Business Profile mit der Kategorie „Personalberatung“ und sekundär „Personal­dienstleister“ deckt regionale Suchen ab. Gehalts-Reports und Diversity-in-Leadership-Studien als jährliche PDF-Lead-Magnete mit Double-Opt-in speisen den CRM-Nurturing-Flow - eingebunden als Widget oder API-Weiterleitung aus einer schlanken Vercel-Funktion, ohne dauerhafte Speicherung der Lead-Daten auf unseren Systemen.

Die Kontaktstrecke ist in diesem Marktsegment ein eigener Qualitäts-Filter und folgt einer klaren Zwei-Teilung. Das Mandats­anfrage-Formular auf der Website bewegt sich bewusst auf der Ebene des Eintritts-Gesprächs und fragt genau die Informationen ab, die für eine erste Einschätzung relevant sind: Positions-Bezeichnung und Funktions­ebene (C-Level, Senior, Middle, Spezialist), Branche, Region, Gehaltsrahmen und Budget­spielraum, gewünschter Start-Termin, Unternehmens­größe, bisheriges Such-Vorgehen. Datei-Uploads (Stellen­ausschreibung, Organigramm, interne Profile) sind bewusst nicht Teil des Formulars - sensible Dokumente gehen nach dem Erstkontakt über verschlüsselte Kanäle. Eine Kandidaten-Registrierung läuft als eigener Weg mit klarer Einwilligung nach Art. 7 DSGVO, Laufzeit-Angabe und Widerrufs-Option; ein CV-Upload auf der öffentlichen Website ist ausgeschlossen, weil er eine gemeinsame Verantwortlichkeit und ein Malware-Risiko erzeugen würde, das weder uns noch Sie schützt. Das Formular ist serverseitig validiert, mit Honeypot und Rate-Limit, und leitet die Eingabe per sicherer SMTP-Verbindung direkt in Ihr Firmen-Postfach - ohne Speicherung auf unseren Systemen.

Dem entspricht die Architektur des Gesamt-Systems: Ihre CV-Datenbank, Ihr Matching-Prozess, Ihre Kandidaten-Pool-Verwaltung und Ihr Auftraggeber-Messaging laufen in spezialisierten Systemen, die dafür gebaut sind - Bullhorn, JobDiva, Crelate, Zoho Recruit, Personio, rexx, Workday oder SAP SuccessFactors, flankiert von LinkedIn Recruiter und Xing TalentManager für die aktive Suche. Wir binden auf der Marketing-Website gezielt das ein, was außen sichtbar sein soll - offene-Mandate-Listing mit Schema.org JobPosting, Terminbuchung für das Mandats­gespräch (Calendly, Cal.com, Microsoft Bookings) per iFrame oder Button-Link, Newsletter- und CRM-Anbindung - und schließen explizit aus, was innen gehört: eine eigene CV-Datenbank, einen Matching-Algorithmus, ein Messaging-Portal zwischen Kandidat:innen und Auftraggebern oder eine Online-Zahlungs-Abwicklung für Retainer- und Erfolgs-Honorare. Diese Aufteilung hält unsere Rolle klein, hält Ihre Mandats- und Kandidaten-Daten in den Systemen, die dafür zertifiziert und vertraglich passend sind, und entspricht genau der Architektur, die Einkaufs­abteilungen von Großkunden in Rahmen­verträgen ohnehin erwarten.

Häufige Fragen zur Website für Personalberatungen und Executive-Search-Boutiquen

Wie kommuniziert die Website transparent, ob wir klassische Personalvermittlung, Executive Search (Retained) oder Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) anbieten?

Die drei Geschäftsmodelle unterscheiden sich rechtlich und wirtschaftlich so deutlich, dass sie auf der Website nicht nebeneinander als „Personal­dienstleistungen“ stehen dürfen, sondern klar auseinander­gezogen werden. Klassische Personalvermittlung ist die erfolgsbasierte Suche mit Honorar nach Vermittlung (typ. 20 bis 35 Prozent des ersten Brutto-Jahresgehalts); der Arbeitsvertrag entsteht ausschließlich zwischen Kandidat:in und Unternehmen. Executive Search (Retained) adressiert Führungs- und C-Level-Positionen mit Retainer-Honorar plus Erfolgs­komponente (typ. 28 bis 40 Prozent, gestaffelt auf Briefing-, Shortlist- und Hire-Rate); rechtlich identisch zur Vermittlung, methodisch jedoch aktive Direkt-Ansprache statt Anzeigenschaltung. Arbeitnehmer­überlassung (Zeitarbeit, Interim per AÜG) bedeutet dagegen, dass Sie Kandidat:innen selbst anstellen und einem Kunden­unternehmen überlassen - das ist nach § 1 AÜG erlaubnispflichtig bei der Bundesagentur für Arbeit und löst Equal-Pay-Pflichten (§ 8 AÜG), eine Höchst­überlassungsdauer von 18 Monaten (§ 1 Abs. 1b AÜG) und Informations­pflichten (§ 11 AÜG) aus. Wir bauen eigene Seiten je Modell, nennen die jeweilige Honorar-Logik sachlich und weisen AÜG nur aus, wenn Sie die Erlaubnis tatsächlich halten - alles andere wäre irreführende Werbung nach UWG.

Warum zeigen wir im Preis- und Honorar-Text klar, dass die Vermittlungs­gebühr vom Arbeitgeber getragen wird und nicht von der Kandidat:in?

Seit 2012 darf in Deutschland für eine Arbeitsvermittlung kein Honorar mehr von der arbeit­suchenden Person verlangt werden - § 296 Abs. 3 SGB III verbietet das ausdrücklich (einzige Ausnahme ist der AVGS-Vermittlungs­gutschein zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit bei arbeitsuchend gemeldeten Personen). Trotzdem zirkulieren im Markt immer wieder intransparente Konstellationen, in denen Kandidat:innen beim Erstkontakt indirekt zur Kasse gebeten werden - das ist weder seriös noch zulässig. Eine seriöse Personalberater-Website macht das von Anfang an sichtbar: Die Vermittlungs- bzw. Retainer-Honorare werden ausschließlich vom Auftraggeber (dem suchenden Unternehmen) gezahlt, Kandidat:innen bewerben sich kosten­frei. Auf einer eigenen Seite für Kandidat:innen formulieren wir das in zwei bis drei klaren Sätzen, mit Verweis auf § 296 SGB III; das ist ein starkes Vertrauens­signal und zieht die richtigen Bewerber­kreise an. Auf der Auftraggeber-Seite wird die Honorar-Logik als Prozent­satz-Range und Staffelung eingeordnet - ohne konkrete Einzel­fall-Zusagen, die eine Rechtsdienst­leistung wären.

Wie gehen wir mit Kandidaten-Daten nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO um - und wie zeigen wir das als Compliance-Signal auf der Website?

Personalberater verarbeiten mit Lebensläufen, Zeugnissen, Arbeitgeber- und Gehalts­historien sowie Referenzen einen sehr sensiblen Datenbestand; bei Gewerkschafts­zugehörigkeit, religiösen Hinweisen aus früheren Arbeitgebern oder Gesundheits­einschränkungen in der Bewerbung sind sogar besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO berührt. Die Rechtsgrundlage wird sauber getrennt: gegenüber Kandidat:innen in der Regel Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Aufnahme in den Kandidaten-Pool (mit definierter Laufzeit und klarem Widerrufs­recht) oder Art. 6 Abs. 1 lit. b für die konkrete Mandats-Anbahnung; gegenüber Auftraggebern Art. 6 Abs. 1 lit. b für das Beratungs­verhältnis. Die Website spiegelt das in einer eigenen Kandidaten-Seite mit Einwilligungs­text, Speicherfristen (z. B. „24 Monate aktiver Pool, danach Anonymisierung oder erneute Einwilligung“), Hinweisen auf die Betroffenen­rechte nach Art. 15 bis 17 DSGVO und der Informations­pflicht nach Art. 13 DSGVO. Wir bauen das an Art. 6 und 9 DSGVO ausgerichtet strukturiert auf - eine konkrete Einzel­fall-Prüfung Ihres Pool-Prozesses ist Rechts­dienst­leistung und bleibt bei Ihrer Kanzlei.

Was darf Active Sourcing über LinkedIn Recruiter und Xing TalentManager - und wo liegt die Grenze zu § 7 UWG und Art. 6 DSGVO?

Active Sourcing über die Messaging-Funktionen von LinkedIn Recruiter, Xing TalentManager oder vergleichbaren Plattformen ist in der Regel datenschutzrechtlich tragfähig, solange die Plattform-AGB eingehalten werden: Die Kandidat:innen haben ihr Profil sichtbar geschaltet, die Ansprache läuft über den plattformeigenen, von Meta bzw. New Work vertragsrechtlich gedeckten Kanal, und der Zweck (Mandats­bezogene Ansprache) ist für die Kandidat:innen erkennbar. Kritisch wird es, wenn Personalberater:innen öffentliche Profile scrapen, private E-Mail-Adressen recherchieren und dann ohne jeden Vor­kontakt eine Kalt-Mail versenden - das berührt § 7 UWG (Belästigung durch unaufgeforderte Werbe-Kommunikation) und die DSGVO-Anforderung einer tragfähigen Rechtsgrundlage (Art. 6 Abs. 1 lit. f ist bei unaufgeforderter direkter Ansprache an private Adressen in der Regel nicht überzeugend). Ebenfalls heikel ist die Ansprache am Arbeitsplatz: BGH-Rechtsprechung zu § 4 Nr. 4 UWG erlaubt einen kurzen Erst­kontakt, aber kein inhaltliches Abwerbe­gespräch während der Arbeitszeit. Wir nehmen diese Differenzierungen in eine eigene Unterseite „Unser Such-Prozess“ auf, an § 7 UWG und Art. 6 DSGVO orientiert formuliert - das wirkt als Qualitäts­signal und entlastet Sie in Ausschreibungen, in denen Einkaufs­abteilungen genau danach fragen.

Wie nutzen wir BDU-Richtlinien und den AESC-Ehrenkodex als Qualitäts-Signal gegenüber intransparenten „Kopfjägern“?

Der BDU (Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen) führt einen eigenen Fachbereich Personalberatung mit bindenden Berufs­grundsätzen - unter anderem zur Gebühren­transparenz, zur Abwerbe­praxis, zum Umgang mit Kandidaten-Daten und zur Trennschärfe gegenüber Arbeits­vermittlung und AÜG. Auf internationaler Ebene gilt der AESC-Ehren­kodex (Association of Executive Search and Leadership Consultants) als Referenz für Retained-Executive-Search, ergänzt um Verbände wie ERA und nationale Gliederungen. Auf der Website bauen wir eine eigene Seite „Verbände & Ethik-Kodex“ mit Mitgliedschaften (mit Stichtag), den bindenden Kern­prinzipien in Stichpunkten und einem Verweis auf die Verbands-Originale. Das ist inhaltlich substanziell, wirkt nicht wie eine Logo-Parade und grenzt seriöse, verbandsgebundene Personalberatung klar von intransparenten „Kopfjäger“-Auftritten ab, die weder Mitglied­schaften nachweisen noch Honorar-Logik offenlegen. Seriöse Kandidat:innen und Einkaufs­abteilungen nutzen diese Seite explizit als Filter - sie ist damit einer der wirksamsten Conversion-Hebel überhaupt.

Was kostet eine Website für einen Personalberater?

Starter ab 599 EUR netto einmalig plus Wartung ab 59 EUR netto monatlich für eine Website mit klarer Positionierung (Retained Executive Search, Personalvermittlung, ggf. AÜG), Branchen- und Funktions-Seiten (C-Level, Senior Management, Spezialisten), Partner:innen-Profilen mit BDU-/AESC-Nachweisen, anonymisierten Mandats-Cases und einem Blog für Gehalts-Reports, Diversity-Studien und Thought-Leadership-Content. Optionale Erweiterungen (separater Auftrag): Kontaktformular mit automatischer Empfangsbestätigung, Einbindung eines Terminbuchungs-Tools (Calendly, Cal.com, Microsoft Bookings) per iFrame oder Button-Link für Mandatsanfragen und Erstgespräche, Einbindung Ihres CRM-/Sourcing-/ATS-Systems (Bullhorn, JobDiva, Crelate, Zoho Recruit, Personio, rexx, Workday, SAP SuccessFactors) per Widget oder Button-Link, ein offene-Mandate-Listing mit Schema.org JobPosting-Markup (gespeist aus Ihrem ATS oder als statischer Content-Pflege-Bereich) sowie ein Mandatsanfrage-Formular ohne CV-Upload. Eine eigene CV-Datenbank, ein Matching-Algorithmus, eine Kandidaten-Pool-Verwaltung oder ein Messaging-/Chat-Bereich zwischen Kandidat:innen und Auftraggebern laufen nicht auf unserer Infrastruktur - hierfür nutzen Sie spezialisierte ATS-/Sourcing-Systeme (Bullhorn, Crelate, Zoho Recruit, Personio, rexx, Workday, SAP SuccessFactors, LinkedIn Recruiter, Xing TalentManager). Auch eine Online-Zahlungs-Abwicklung für Retainer- oder Erfolgs-Honorare ist nicht Teil der Website; Fakturierung läuft klassisch per Rechnung über Ihr Buchhaltungs- oder ERP-System. Details im 30-Minuten-Erstgespräch.

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